Förderung


Es gibt viele Förderprogramme, die die Entwicklung und Umsetzung von XR-Ideen unterstützen. Wir helfen gern, das richtige Programm zu finden und freuen uns über Fragen an hi@xrhub-bavaria.de

Bayerische Förderprogramme

Ziel bayerischer Politik ist es, in Bayern tätigen innovativen Köpfen – in der Forschung und in der Industrie sowie im Bereich der Kultur- und Kreativwirtschaft – bestmögliche Rahmenbedingungen entsprechend ihrer jeweiligen Ziele zu bieten. Dazu gehören auch ein breit gefächertes Förderangebot sowie die Unterstützung bei der Beantragung von Fördermitteln. Hier ist eine Übersicht über Fördermöglichkeiten, die für den XR Bereich interessant sein können:

Förderung von XR Inhalten FilmFernsehFonds BAYERN (FFF Bayern)

Antragsberechtigt sind in Bayern ansässige Produzenten:Innen, Personen und Unternehmen aus der Kultur- und Kreativwirtschaft.

Narrative VR Experiences

bis zu 25.000 Euro Förderung für die Projektentwicklung

– bis zu 75.000 Euro Förderung für die Herstellung 

Es gibt fünf Einreich – Termine im Jahr. Die Förderrichtlinien und Antragsunterlagen sind hier.

XR Games

– bis zu 20.000 Euro Konzeptentwicklungsförderung für Nachwuchsstudios

– bis zu 30.000 Euro Konzeptentwicklungsförderung für erfahrene Studios

– bis zu 100.000 Euro Prototypenentwicklungsförderung als Zuschuss

– bis zu 200.000 Euro Prototypenentwicklungsförderung als zinsloses Darlehen

– bis zu 500.000 Euro Produktionsförderung als zinsloses Darlehen

Es gibt drei Einreich – Termine im Jahr. Die Förderrichtlinien und Antragsunterlagen sind hier.

XR – Projekte im Bereich Unterhaltung, Kunst, Kultur, Soziales, Gesundheit, Bildung und Training

– bis zu 30.000 Euro Förderung für die Entwicklung vom Konzept bis zum ersten Prototypen 

– bis zu 100.000 Euro Förderung für die Herstellung

– bis zu 5.000 Euro Zuschuss für die Präsentation auf ausgewählten Festivals, Ausstellungen, Messen und Konferenzen 

Es gibt zwei Einreich – Termine im Jahr. Die Förderrichtlinien und Antragsunterlagen sind hier zu finden. 

Start-Ups im Bereich XR

Stipendium beim Media Lab Bayern

– R&D Fellowship: Wer im Medienbereich ein Start Up gründen möchte, kann sich an zwei Terminen im Jahr beim Media Lab Bavern @ Medien.Bayern GmbH für das „Rundum- Sorglos“ Paket zur Gründung bewerben. Dazu gehören 40.000 Euro Prototyping-Budget, zusätzlich weitere 10.000 Euro als Beratungs- und Medialeistungen, ein Platz im Coworking Space, Kontakte, Coaching und viel Spass.

Informationen zur nächsten Bewerbungsfrist gibt es hier.

BayStartUP

Start Ups erhalten hier Hilfe dabei, Unternehmer-Kompetenzen zu entwickeln und lernen, wie sie erfolgreich am Markt steuern. BayStartUP bietet auch einen Überblick über Bayerns Startup-Szene – und Vernetzung mit spannenden Geschäfts- und Investoren- Kontakten.

Details und Ansprechpartner findet Ihr hier.

Förderung Kleiner und Mittlerer Unternehmen (KMU)

Digitalbonus

Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte in Bayern (weniger als 50 Mitarbeiter und Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro).

–  bis zu 10.000 € oder bis zu 50.000 € für die Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen, durch IKT-Hardware, IKT-Software sowie Migration und Portierung von IT-Systemen und IT-Anwendungen und die Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit.

Voraussetzung und Antragsunterlagen finden Sie hier.

Innovationsgutschein Standard und Spezial

Antragsberechtigt sind Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) und Handwerksbetriebe der gewerblichen Wirtschaft oder der Freien Berufe und Existenzgründer*innen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern. 

Mindestens 4.000 Euro und bis zu 30.000 Euro beim Innovationsgutschein Standard erfordert das Vorliegen einer technischen Innovation sowie die technische Kompetenz des F&E-Dienstleisters. 

Mindestens 30.000 Euro und bis zu 80.000 Euro beim Innovationsgutschein Spezial erfordert darüber hinaus ein positives Votum eines unabhängigen Fachmanns, die voraussichtliche Schaffung neuer Arbeitsplätze in Bayern im Rahmen der wirtschaftlichen Verwertung und die Beauftragung einer universitären bzw. vergleichbaren Forschungseinrichtung. 

Weitere Informationen zur Antragstellung gibt es hier.

Forschung & Entwicklung: Innovation durch Kooperation

Kooperationen für anwendungsorientierte F&E 

Kooperationen aus mehreren Unternehmen oder Unternehmen mit Forschungseinrichtungen können im Förderprogramm „Informations- und Kommunikationstechnik“ bei der VDI/VDE IT GmbH auch größere Summen für gemeinsame anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung beantragen.

Voraussetzungen und Ansprechpartner: www.iuk-bayern.de

Förderwegweiser des Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Energie und Technologie (StMWi) 

Weitere allgemeine Förderprogramme wie Beteiligungen durch die Bayern Kapital GmbH oder die Bayerische Beteiligungsgemeinschaft und das Mittelstandskreditprogramm sind im Förderwegweiser des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Energie und Technologie  zu finden: https://www.stmwi.bayern.de/service/foerderprogramme/foerderwegweiser/

Förderberatung XR Hub Würzburg

Prof. Dr. Carolin Wienrich

Arbeitsgruppe Mensch-Technik-Systeme
Julius-Maximilians-Universität Würzburg
Institut für Mensch-Computer-Medien

+49 931 31 88051
email: carolin.wienrich (at)
uni-wuerzburg.de
homepage: http://www.mcm.uni-wuerzburg.de/mts/startseite/

 

Bayerische Forschungsstiftung

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Angehörige der freien Berufe, außeruniversitäre Forschungsinstitute, Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften/ Fachhochschulen sowie Mitglieder oder Ein­richtungen von Hochschulen, die zur Durchführung von F&E-Vorhaben berechtigt sind, mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern können für Vorhaben zur Lösung firmenübergreifender F&E-Aufgaben, die in enger Zusammenarbeit von einem (oder mehreren) Unternehmen mit einem (oder mehreren) Partner(n) aus der Wissenschaft (Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung im Sinne von Art. 2 Nr. 83 AGVO) gelöst werden sollen (Verbundvorhaben) Zuschüsse in folgender Höhe bei der Bayerischen Forschungsstiftung beantragen:

  • bis zu 100 % der beihilfefähigen Kosten im Falle von strate­gisch wichtiger und außergewöhnli­cher Grundlagenforschung, die nicht an industrielle und kommerzielle Ziele ei­nes bestimmten Unternehmens geknüpft ist,
  • bis zu 50 % der beihilfefähigen Kosten im Falle der industriellen Forschung,
  • bis zu 25 % der beihilfefähigen Kosten im Falle der experimentellen Entwicklung und
  • bis zu 50 % der beihilfefähigen Kosten bei Durchführbarkeitsstudien.

Vorhaben aus folgenden Bereichen sind förderfähig:

Informations- und Kommunikationstechnologien

  • Informationsverarbeitung und Informationssysteme,
  • Software-Entwicklung und Software-Engineering,
  • Entwicklung von Schlüsselkomponenten für Kommunikationssysteme, einschließlich Mikroelektronik,
  • innovative Anwendungen (z. B. Multimedia, Intelligente Haustechnik, Kraftfahrzeuge, Verkehr, Navigation).

Mechatronik

  • Konzeption mechatronischer Komponenten und Systeme,
  • Erarbeitung von innovativen Produktions- und Montagekonzepten für mechatronische Komponenten und Systeme,
  • Entwicklung rechnergestützter Methoden und Tools zum virtuellen Entwerfen und zur Auslegungsoptimierung,
  • Entwicklung von leistungsfähigen Verfahren des Added Layer Manufacturing und der Echtzeit-Emulation von Steuerungen,
  • Höchstintegration von Elektronik, Aktorik und Sensorik und der Entwicklung geeigneter Aufbau- und Verbindungstechnik

Prozess- und Produktionstechnik: Optimierung von Wertschöpfungs- und Geschäftsprozessen insbesondere in den Bereichen

  • innovative Automatisierungs- und Verfahrenstechniken,
  • Produktionsketten und Fertigungstechniken,
  • neue Planungs- und Simulationstechniken,
  • wissensbasierte Modelle und Systeme.

Voraussetzungen: https://forschungsstiftung.de/Artikel/Seite/Hochtechnologien-fuer-das-21-Jahrhundert/72/72.html

Kontakt: https://forschungsstiftung.de/index.php/Service/Kontakt-und-Anfahrt.html


Beratung 

Prof. Dr. Carolin Wienrich vom XR Hub Würzburg, Arbeitsgruppe Mensch-Technik-Systeme an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg berät potenzielle Antragsteller und Informationssuchende. Email: carolin.wienrich (at)uni-wuerzburg.de

Digitale Heimatprojekte und Regionale Identität

Landkreise, kreisfreie Städte, Stiftungen und Vereine können bis zu 300.000 € über einen Zeitraum von 3 Jahren beantragen für Heimatprojekte, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Fachübergreifender Ansatz bzw. Querschnittbedeutung: die Projekte decken mehrere folgender Themenbereiche ab: Demografie – Daseinsvorsorge – Nahversorgung – ärztliche Versorgung – Betreuung – Pflege – ÖPNV – Barrierefreiheit – Stärkung Ortskern/Ortsmitte – Kultur/Heimatkultur – regionale Identität – Tourismus – digitale Teilhabe– Aus- und Weiterbildung – Natur/Umwelt/Ökologie/Klima – Flächensparen – Verwirklichung grenzüberschreitender Zusammenarbeit – Integration
  • Innovativer Projektinhalt/neuartiger Modellcharakter: die Projektziele dürfen sich nicht mit bereits in Bayern durchgeführten Projekten doppeln.
  • Positive Auswirkung auf die räumliche Entwicklung Bayerns und die Region im Sinne des in der bayerischen Verfassung verankerten Zieles der Schaffung von „gleichwertigen Lebens- und Arbeitsverhältnissen für ganz Bayern“: z.B. Stärkung der Lebensqualität im ländlichen Raum, Entlastung von Ballungsräumen oder Verbesserung der digitalen Chancengleichheit zwischen Stadt und Land.
  • Digitalisierungsschwerpunkt: ein wesentlicher Zielbeitrag muss eine digitale Anwendung sein, z.B. eine App, Internetplattform oder Umsetzung von „smarten“ und vernetzten Anwendungen.

Ausschlusskriterien:

  • Grundsätzliche Förderfähigkeit nach einem anderen (Fach-) Förderprogramm – ggf. ist ein Nachweis vorzulegen, der das andere Programm als Alternative ausschließt, z.B. Ablehnungsschreiben, Stellungnahme der zuständigen Bewilligungsbehörde.
  • Wirtschaftliche Tätigkeit von Unternehmen oder Vereinen: die Ausrichtung/ Ausgestaltung des Projektträgers entscheidend, z.B. darf hinter einem gemeinnützigen Verein oder einer Stiftung kein wirtschaftlich tätiges Unternehmen stehen.

Verfahren:

  • Einreichen einer Projektskizze beim Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat und grundsätzliche Abschätzung der Förderfähigkeit durch das StMFH. Dazu sind Angaben erforderlich über die konkreten Projektziele, beteiligte Regionen, Projektbeteiligte bzw. welcher Projektträger welche Ausgangslage mit welchen Maßnahmen verändern möchte
  • Nach positiver Ersteinschätzung Ausbau zu entscheidungsreifem Antrag mit Unterstützung der jeweils örtlich zuständigen Bezirksregierung

Gefördert werden können Kostenübernahme für Konzepte, Zeitpersonal, Öffentlichkeitsarbeit, Ausgaben für Veranstaltungen, externe Beratung sowie (zwingend dabei) Investitionen in digitale Güter zu marktüblichen Preisen (Apps, Websites, andere Online-Angebote). Ein Eigenanteil von mindestens 10% ist zu leisten.

Die Förderquote beträgt 50% bis 90%; eine Erhöhung des Basisfördersatzes ist vorgesehen für Projekte im ländlichen Raum und im Raum mit besonderem Handlungsbedarf, sowie für grenzüberschreitende und interkommunale Projekte und Projekte mit dem Schwerpunkt Flächensparen

Nicht förderfähig sind institutionelle/dauerhafte Förderung und Bau- bzw. Sanierungsmaßnahmen.

Dr. Hellmut Fröhlich
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat
Bankgasse 9
90402 Nürnberg
Telefon: 0911 9823-3557
E-Mail: regionen(at)stmfh.bayern.de

 

Projektbeispiel:

Aufbau einer “digitalen Gästeinformation einer Region”, die u. a. Natur, Sehenswürdigkeiten, Kulturveranstaltungen, Freizeit- und Einkehrmöglichkeiten auch vor Ort an Info-Stelen für Einheimische und Touristen interaktiv erlebbar und planbar macht. 

 

Bayerisches Forschungsinstitut für Digitale Transformation (BIDT)

Jahresausschreibung für interdisziplinäre Konsortialprojekte

Das Bayerische Forschungsinstitut für Digitale Transformation (bidt) fördert interdisziplinäre Forschungsprojekte über eine Laufzeit von drei Jahren.

Antragsberechtigt sind wissenschaftliche Einrichtungen (Universitäten, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen) mit Sitz in Bayern. In der Regel bestehen die Konsortien aus drei akademischen Partner:innen (Professor:innen und Postdocs), welche unterschiedlichen wissenschaftlichen Disziplinen angehören müssen. Die Entscheidung über die Förderung wird in einem kompetitiven zweistufigen Auswahlverfahren getroffen.

Die Förderung umfasst Personalmittel für eine(n) wissenschaftliche MitarbeiterIn pro Konsortialpartner, Sachkosten, Infrastrukturpauschale und Einbindung internationaler Expert:innen. Der zuwendungsfähige Beschäftigungsumfang der wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen pro Konsortialpartner:in beträgt bei Promovierten maximal 100 Prozent, bei Nichtpromovierten maximal 75 Prozent eines Vollzeitäquivalents. Die Stellen müssen in Bayern angesiedelt sein.

Die Projekte müssen einen der drei Forschungsbereiche „Staat, Regulierung und Infrastruktur“, „Kommunikation, Gesellschaft und Partizipation“ oder „Wirtschaft und Arbeitswelt“ adressieren. Zudem gibt es einen jährlichen wechselnden Themenschwerpunkt, bspw. im Jahr 2022 „Umwelt und Digitale Transformation“.

Mehr Informationen zum Förderformat, die jeweils aktuelle Jahresausschreibung sowie Kontaktmöglichkeiten für Rückfragen finden sich unter:

https://www.bidt.digital/foerderprogramm/konsortialprojekte/

Beratung 

Prof. Dr. Carolin Wienrich vom XR Hub Würzburg, Arbeitsgruppe Mensch-Technik-Systeme an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg berät potenzielle Antragsteller und Informationssuchende. Email: carolin.wienrich (at)uni-wuerzburg.de

Bundesprogramme

Auch auf Bundesebene sind die unterschiedlichen Anknüpfungspunkte zu finden, von Start-Up Förderung über Forschungsförderung bis zur Förderung kreativer Inhalte und sogar von innovativen Geschäftsmodellen.

Förderdatenbank des Bundes

Mit der Förderdatenbank des Bundes gibt die Bundesregierung einen vollständigen und aktuellen Überblick über die Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union. Das Fördergeschehen wird unabhängig von der Förderebene oder dem Fördergeber nach einheitlichen Kriterien und in einer konsistenten Darstellung zusammengefasst. Dabei werden auch die Zusammenhänge zwischen den einzelnen Programmen aufgezeigt, die für eine effiziente Nutzung der staatlichen Förderung von Bedeutung sind.

BMBF – Bundesministerium für Bildung und Forschung

Aktuelle Bekanntmachungen von Förderprogrammen und Förderrichtlinien des BMBF finden sich hier.

 

Dritter Aufruf: Computerspieleförderung des Bundes

Wer wird gefördert?

Die gesamte Branche – von kleinen Entwicklungsstudios bis hin zu großen Unternehmen mit Sitz in Deutschland – soll von dieser Förderung profitieren

Was wird gefördert?

Gefördert werden können die folgenden Entwicklungsstadien eines Spiels:

  • Prototypenentwicklung (min. 30.000 € bis max. bis 400.000 €; 50% der zuwendungsfähigen Kosten, Eigenanteil 20%)
  • Produktion (min. 100.000 € – < 8 Mio. €;  max. 50% der zuwendungsfähigen  Kosten, degradierendin Abhängigkeit vom Projektgesamtvolumen)

Wie stellt man einen Antrag?

Man muss zunächst eine Antragsberatung in Anspruch nehmen. Nähere Details zum Verfahren finden sich hier.

Wann?

Jederzeit bis 31.12.2023

Beratung

Prof. Dr. Carolin Wienrich vom XR Hub Würzburg, Arbeitsgruppe Mensch-Technik-Systeme an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg berät potenzielle Antragsteller und Informationssuchende. Email: carolin.wienrich (at)uni-wuerzburg.de

BMWK -Entwicklung digitaler Technologien (Rahmenprogramm)

Homepage: https://www.digitale-technologien.de/DT/Navigation/DE/Home/home.html

Nach speziellen Förderaufrufen auf dieser Webpage können staatliche und nicht staatliche Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie sonstige Einrichtungen mit FuE-Interesse sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz, einer Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland sowie öffentliche Einrichtungen und Verbände Zuschüsse beantragen für vorwettbewerbliche FuE-Projekte mit Leuchtturmcharakter im Verbund von Wissenschaft und Wirtschaft (Verbundforschung), die wesentlich dazu beitragen, die deutsche Wettbewerbsfähigkeit weiter zu steigern sowie Effizienz- und Wertschöpfungspotenziale digitaler Technologien am Standort Deutschland und im Europäischen Binnenmarkt zu nutzen, Förderanträge stellen. Die Förderquote beträgt je nach Marktnähe von 25 bis 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten.

Das Themen Spektrum erfasst folgende Technologien, Anwendungen und Ökosysteme:

  • 3D-Technologien als Grundlage für die Erstellung virtueller digitaler Abbilder und die Visualisierung digitaler 3D-Modelle, für die Situationserfassung (u.a. Erkennung von Gesten) und Umgebungserkennung sowie für AR/VR-Anwendungen (Augmented/Mixed/Virtual/Cross Reality) etwa in Assistenz- und Dialogsystemen.
  • „Anwendungen” im Bereich:
    – Industrielle Produktion (Leitvision „Industrie 4.0”)
    – Intelligente Lebensumgebung
    – Anwendung der Service Robotik: in der Industrie, in der Landwirtschaft und im Bauwesen (Field Robotics), im Consumer-Bereich, im Gesundheitswesen und in der Pflege
    – Mobilitätsanwendungen
    – Gesundheitsanwendungen, um Krankheiten besser zu verstehen und Therapien besser ausrichten zu können
    – Bauen und Wohnen BIM (Building Information Modeling)-Anwendungen zur Virtualisierung und Simulation von Prozessen im Bauwesen und zum Life-Cycle-Management von Bauobjekten.
    – Weitere Anwendungen, die geeignet sind, die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft und ihrer Unternehmen maßgeblich zu unterstützen, beispielsweise im eGovernment, der digitalen Bildung und Qualifizierung oder der Digitalisierung im Energiebereich, soweit dies auf Grund politischer Prioritäten bzw. konkreter Anforderungen gewünscht wird. 

https://www.digitale-technologien.de/DT/Navigation/DE/Service/Newsletter/newsletter.html

DFG – Deutsche Forschungsgemeinschaft

Die umfangreichen DFG Förderprogramme sind hier zu finden: https://www.dfg.de/foerderung/index.html

Beratung 

Prof. Dr. Carolin Wienrich vom XR Hub Würzburg, Arbeitsgruppe Mensch-Technik-Systeme an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg berät potenzielle Antragsteller und Informationssuchende. Email: carolin.wienrich (at)uni-wuerzburg.de

EXIST Gründerstipendium

Hochschulen und Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen können für innovative technologieorientierte Gründungsvorhaben oder innovative wissensbasierte Dienstleistungen, die auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen für die Dauer von einem Jahr Förderung beantragen.

Mit dem Geld können persönlichen Lebensunterhalts über ein Stipendium gesichert, Sachausgaben und Coachingkosten abgedeckt werden.

https://www.exist.de/DE/Programm/Exist-Gruenderstipendium/inhalt.html;jsessionid=1C17D415BDE57FD10EA54033A509E67D

 

EXIST Forschungstransfer

Antragstellung Förderphase I.

Forscherteams an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen (maximal drei Wissenschaftler/Innen und technische Assistent/Innen) und eine Person mit betriebswirtschaftlicher Kompetenz können für weitere Entwicklungsarbeiten, Maßnahmen zur Aufnahme der Geschäftstätigkeit im neu gegründeten Technologieunternehmen sowie die Schaffung der Voraussetzungen für eine externe Unternehmensfinanzierung Förderung für Kosten für studentische Hilfskräfte und Sachausgaben bis zu insgesamt 250.000 € über 18 Monate beantragen. Die Förderquote beträgt 90 % bei Vorhaben der vom Bund und Ländern gemeinsam grundfinanzierten Forschungseinrichtungen der FhG, HGF, Max-Planck-Gesellschaft, Leibniz-Gemeinschaft, bis zu 100 % bei Vorhaben von Hochschulen und sonstigen Forschungseinrichtungen gefördert werden. Ziel der ersten Förderphase von EXIST-Forschungstransfer ist es, Entwicklungsarbeiten zum Nachweis der technischen Realisierbarkeit durchzuführen, Prototypen zu entwickeln, den Businessplan auszuarbeiten und schließlich das Unternehmen zu gründen.

Antragstellung Förderphase II.

Antragsteller sind kleine technologieorientierte Kapitalgesellschaften mit einer Stammeinlage von mind. 25.000 €, die im Verlauf von Förderphase I gegründet wurden, wobei die wesentlichen Know-how-Träger aus Förderphase I ihr Wissen und ihre Arbeitskraft in das neue Unternehmen einbringen und zumindest durch eine Person in der Geschäftsführung vertreten sind. Deutlich mehr als 50 % der Geschäftsanteile müssen sich im Eigentum der im Unternehmen tätigen Gründerinnen und Gründer befinden.

In der Förderphase II kann ein nicht-rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 180.000 Euro, jedoch höchstens 75 Prozent der spezifischen Kosten des Vorhabens, gewährt werden. Voraussetzung sind eigene Mittel des Unternehmen eigene Mittel sowie ggf. Beteiligungskapital im Verhältnis 1:3 (bis zu 60.000 Euro).

Weitere Informationen: https://www.exist.de/EXIST/Navigation/DE/Gruendungsfoerderung/EXIST-Forschungstransfer/exist-forschungstransfer.html

EU Programme

Auf EU-Ebene gibt es ebenso unterschiedliche Förderansätze.

Horizon Europe 2021-2027 – Forschungsförderung

Das Horizon Europe Work Programme 2023-2024 “7. Digital, Industry and Space” wurde veröffentlicht. Meldet Euch bei Interesse, wir haben Anfragen europäischer Konsortien und die BayFor hilft bei der Antragstellung. 

Call:  Creative Innovation Lab

Wer wird gefördert?

Organisationen, dieeine Rechtsperson in einem der Mitgliedstaaten verfügen.

Was wird gefördert?

Die Förderung Creative Innovation Lab soll Akteure aus verschiedenen Kultur- und Kreativbranchen dazu anregen, innovative digitale Lösungen mit potenziell positiven langfristigen Auswirkungen auf mehrere Kultur- und Kreativbranchen zu entwickeln und zu testen. Es soll die Entwicklung innovativer Lösungen (z. B. Tools, Modelle und Methoden) erleichtert werden, die auf den audiovisuellen Sektor und mindestens einen weiteren kreativen und/oder kulturellen Sektor anwendbar sind.

Mögliche Themengebiete umfassen:

  •  Rechtemanagement und Monetarisierung (Transparenz und Faire Bezahlung)
  •  Daten Erhebung und Analyse (insbesondere im Hinblick auf Voraussagen zu Inhalten und Zuschauerverhalten)
  •  Nachhaltigkeit in der Verwertungskette (auch im Bezug zum Projekt European Bauhaus)
  •  Innovative Bildungs-Tools zu den Themen Desinformation, Fake News etc.

Wichtig: Gefördert werden nur XR-Projekte, die einen narrative Charakter haben: Narrative Virtual Reality Projekte, Narrative Videospiele, Narrative Immersive Experiences.

Die Förderung ist budgetbasiert, kein Limit, maximal 60% der förderfähigen Kosten. Laufzeit: 24 Monate max.

Wann?

Anträge können vom 22.11.22 bis 20.04.23, 17:00 eingereicht werden. Veröffentlichung der Förderergebnisse im Juli 2023.

 

Call Dokument: https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/crea/wp-call/2023/call-fiche_crea-cross-2023-innovlab_en.pdf

 

Hilfe bei EU-Anträgen und Unterstützung bei der Suche nach Projektpartnern durch die die Bayerische Forschungsallianz (BayFor)

Wer Anträge in EU Programm stellen möchte, sollte sich vorher bei der BayFOR beraten lassen, was dabei zu beachten ist und wie die Erfolgschancen erhöht werden können.

Ansprechpartner:

Bayerische Forschungsallianz GmbH (BayFOR)

E-Mail: info@bayfor.org
Internet: www.bayfor.org

Standort München Tel.: +49 (0)89 9901888-0

Standort Nürnberg Tel.: +49 (0)911 50715-900


Die BayFOR als Enterprise Europe Network Partner hilft auch, Projektpartner zu finden. Dazu sind Informationen über den Kontext erforderlich:

  • Geht es hier um ein europäisches Projekt?
  • Geht es um bilaterale Kooperationen z.B. für Technologie Transfer?
  • Wer sucht die Firmen? Wozu?
  • Rolle der Firmen in den Projekten? 

Ansprechpartner:

Natalia García Mozo

Bereichsleiterin KMU-Beratung

Bayerische Forschungsallianz (BayFOR) GmbH Prinzregentenstraße 52
80538 München

Telefon   +49 (0)89 – 9901 888 – 171
E-Mail     mozo@bayfor.org
Web        www.bayfor.org/een | www.forschung-innovation-bayern.de

 

 

 

 

Weitere Fragen? Contact us!

Du bist nicht ganz sicher, welches Programm das richtige ist? Dann nimm  gerne mit uns Kontakt auf – am besten per Mail an hi@xrhub-munich.de oder telefonisch unter +49 89 68 999-0.