Förderung


Es gibt viele Förderprogramme, die die Entwicklung und Umsetzung von XR-Ideen unterstützen. Wir helfen gern, das richtige Programm zu finden und freuen uns über Fragen an hi@xrhub-bavaria.de

Bayerische Förderprogramme

Ziel bayerischer Politik ist es, in Bayern tätigen innovativen Köpfen – in der Forschung und in der Industrie sowie im Bereich der Kultur- und Kreativwirtschaft – bestmögliche Rahmenbedingungen entsprechend ihrer jeweiligen Ziele zu bieten. Dazu gehören auch ein breit gefächertes Förderangebot sowie die Unterstützung bei der Beantragung von Fördermitteln. Hier ist eine Übersicht über Fördermöglichkeiten, die für den XR Bereich interessant sein können:

Förderung von XR Inhalten FilmFernsehFonds BAYERN (FFF Bayern)

VIRTUAL REALITY

Antragsberechtigt sind in Bayern ansässige Produzenten:innen und Filmemacher:innen (juristische Person, natürliche Person oder Personengesellschaft).

Gefördert werden Immersive audiovisuelle Projekte, deren Fokus auf einem linear-narrativen anstatt einem interaktiven Ansatz liegt (z.B. 360-Grad-Content), die mit oder ohne Beteiligung eines Senders bzw. einer Web-Plattform in Bayern produziert werden.

Die Förderung wird als bedingt rückzahlbares Darlehen vergeben.

Projektentwicklung immersive audiovisuelle Inhalte:

  • * bis zu 70% der Projektentwicklungskosten
  • * höchstens 25.000 Euro je Vorhaben betragen
  • * Antragsteller haben einen angemessenen Eigenanteil zu erbringen

Produktion immersive audiovisuelle Inhalte:

  • * bis zu 60% der zuwendungsfähigen Herstellungskosten
  • * höchstens bis zu 75.000 Euro je Vorhaben
  • * Antragsteller haben einen angemessenen Eigenanteil zu erbringen, davon mindestens 2,5% Eigenmittel

Es gibt vier Einreichtermine im Jahr. 

Weitere Informationen, Förderrichtlinien und Antragsunterlagen findet Ihr hier.

 

EXTENDED REALITIES (XR)

Antragsberechtigt sind in Bayern ansässige Produzenten:innen und Filmemacher:innen (juristische Person, natürliche Person oder Personengesellschaft).

Gefördert werden inhaltlich hochwertige, kreative und besonders im Hinblick auf die User Experience innovative Projekte für XR-Anwendungen. Dies umfasst immersive Inhalte für Virtual Reality (VR), Augmented Reality (AR) und Mixed Reality (MR) sowie immersive Soundprojekte. Die Projekte können auch interaktiv sein.

Die Förderung wird als bedingt rückzahlbares Darlehen vergeben.

Entwicklung vom Konzept bis zur Fertigstellung des ersten Prototypen:

  • * bis zu 80% der Projektentwicklungskosten
  • * höchstens 30.000 Euro je Vorhaben betragen
  • * Antragsteller haben einen angemessenen Eigenanteil zu erbringen

Produktion:

  • * bis zu 50% der zuwendungsfähigen Herstellungskosten
  • * höchstens bis zu 100.000 Euro je Vorhaben
  • * Antragsteller haben einen angemessenen Eigenanteil zu erbringen, davon mindestens 2,5% Eigenmittel

Präsentation auf ausgewählten Festivals, Ausstellungen, Messen und Konferenzen:

  • * Zur Verbreitung von in Bayern produzierten XR Projekten können Künstler:innen und Kreative aus Bayern einen Zuschuss beantragen
  • * bis zu 80% der zuwendungsfähigen Herstellungskosten
  • * höchstens bis zu 5.000 Euro je Vorhaben
  • * Voraussetzung ist die Einladung durch das Festival oder die Konferenz

Es gibt zwei Einreichtermine im Jahr. 

Weitere Informationen, Förderrichtlinien und Antragsunterlagen findet Ihr hier.


XR Games

Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften sein, die in der Regel hauptberuflich und geschäftsmäßig digitale Spiele entwickeln oder vertreiben.

Gefördert wird die Entwicklung qualitativ hochwertiger, kulturell oder pädagogisch bedeutsamer Computerspiele

Konzeptentwicklung:

  • * Entwicklung eines Spielekonzepts über vier Monate mit bis zu 20.000 € für Nachwuchsstudios und bis zu 30.000 € für erfahrene Studios.

Prototypenentwicklung:

  • * Entwicklung eines Prototyps mit bis zu 100.000 € als Zuschuss oder
  • * bis zu 200.000 € als bedingt rückzahlbares zinsloses Darlehen.
  • * maximal bis zu 80% des Gesamtbudgets

Produktion:

  • * Produktion eines Computerspiels mit bis zu 500.000 €
  • * maximal bis zu 50% des Gesamtbudgets
  • * bedingt rückzahlbares und verzinsliches Darlehen

Es gibt drei Einreichtermine im Jahr. 

Weitere Informationen, Förderrichtlinien und Antragsunterlagen findet Ihr hier.

Start-Ups im Bereich XR

Stipendium beim Media Lab Bayern

Media Startup Fellowship:

  • ° Förderung: 40.000 EUR
  • ° Dauer: 9 Monate
  • ° Antragsberechtigt: Das Startup soll die digitale Medienbranche revolutionieren. Jede digitale Lösung oder Technologie, die Medienhäuser oder Journalist:innen anwenden können

Informationen zur nächsten Bewerbungsfrist gibt es hier.

BayStartUP

BayStartUP ist das bayerische Startup-Netzwerk für Startups, Investoren und die Industrie. Als zentrale Institution für Startup-Finanzierung in Bayern unterstützt BayStartUP innovative Gründer beim Unternehmensaufbau und bei der Suche nach Gründungs- und Wachstumskapital

Details und Ansprechpartner findet Ihr hier.

MUNICH INNOVATION ECOSYSTEM

AI+MUNICH Prototypen Förderung
AI+MUNICH unterstützt Talente und Startups in Bayern, die sich noch keine finanzielle Unterstützung gesichert haben, mit bis zu 25.000 Euro

  • ° Bis zu 25.000 € Förderung mit Freiheit in der Mittelverwendung
  • ° Geringer Aufwand bei der Beantragung der Förderung und ein schneller Bewilligungsprozess
  • ° AI-Stipendium zur Deckung Ihrer Lebenshaltungskosten, eigenkapitalfrei

Informationen zur nächsten Bewerbungsfrist gibt es hier.

bayernkreativ FÖRDERLOTSE

Das Rechercheinstrument zur passenden Förderung

Die Förderlandschaft in Deutschland ist kleinteilig und umfangreich. Welche Förderungen passen zum spezifischen Vorhaben? Um schneller ans Ziel zu kommen, hat bayernkreativ den „Förderlotsen“ entwickelt – ein nützliches Rechercheinstrument, um das passende Förderprogramm, Stipendium, relevante Wettbewerbe, Projektförderungen und Darlehen zu finden. Es lässt sich sowohl nach Teilmarkt (z. B. Kunstmarkt) als auch nach Förderart (z. B. Zuschuss, institutionelle Förderung, Beratung etc.) filtern. Die Datenbank wird laufend aktuell gehalten.

Den Förderlotsen findet ihr hier.

 

Förderung Kleiner und Mittlerer Unternehmen (KMU)

Digitalbonus

Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte in Bayern (weniger als 50 Mitarbeiter und Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro).

  • ° Produkte, Prozesse und Dienstleistungen digitalisieren und die IT-Sicherheit zu verbessern.
  • ° Robotik und KI werden verstärkt gefördert
  • ° Digtalbonus Standard:
    •   ° Beim Digitalbonus Standard erhalten Sie einen Zuschuss von bis zu 7.500 Euro.
    •   ° Der Fördersatz beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
    •   ° Während der Laufzeit des Förderprogramms können Sie den Digitalbonus Standard für jeden Förderbereich einmal bekommen.

  • ° Digtalbonus Plus:
    •   ° Beim Digitalbonus Plus erhalten Sie einen Zuschuss von bis zu 30.000 Euro für Maßnahmen mit besonderem Innovationsgehalt.
    •   ° Der Fördersatz beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
    •   ° Während der Laufzeit des Förderprogramms können Sie den Digitalbonus Plus nur einmal für einen Förderbereich bekommen (im anderen Förderbereich steht Ihnen dann noch der Digitalbonus Standard zur Verfügung).
    •   ° Beim Digitalbonus Plus ist der besondere Innovationsgehalt die maßgebliche Voraussetzung für eine Förderung, eine detaillierte Beschreibung des Innovationsgehalts und des Neuheitsgrads ist notwendig.
    •   ° Wenn Sie planen, einen Digitalbonus Plus zu beantragen, bitten wir Sie, sich im Vorfeld an die für Sie zuständige Bezirksregierung zu wenden.
  • ° Ab Mai 2025 benötigen Sie zur Antragstellung ein gültiges ELSTER-Unternehmenskonto

Voraussetzung und Antragsunterlagen finden Sie hier.

Bayern innovativ: Innovationsgutschein Standard und Spezial

Antragsberechtigt sind: 

  • ° Kleine Unternehmen/Handwerksbetriebe der gewerblichen Wirtschaft oder der Freien Berufe

    •   – mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern.
    •   – mit weniger als 50 Beschäftigen (Vollzeitäquivalente) und höchstens 10 Mio. € Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme (einschließlich aller verbundenen Unternehmen).
    •   – die sich nicht in Schwierigkeiten befinden.
  • ° Existenzgründer:innen,

    •   – die ein Unternehmen mit einer Betriebstätte oder Niederlassung in Bayern gründen werden.
    •   – deren Unternehmensgründungen spätestens zum Zeitpunkt der Abrechnung der Zuwendung formal erfolgt ist.

Fördersumme: 

  • ° Mindestens 4.000 Euro und bis zu 30.000 Euro beim Innovationsgutschein Standard
  • ° Mindestens 30.000 Euro und bis zu 80.000 Euro beim Innovationsgutschein Spezial 

Weitere Informationen zur Antragstellung gibt es hier.

bayernkreativ * Förderung von Maßnahmen für die Kultur- und Kreativwirtschaft

Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) hat Richtlinien zur Förderung von Projekten von Maßnahmenträgern aus der Kultur- und Kreativwirtschaft (KKW) ins Leben gerufen.

  • * Antragsberechtigt sind juristische Personen des Privatrechts (z. B. Verbände, Vereine, GmbHs), Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR)
  • * Projekte, Maßnahmen mit einer eingrenzbaren Laufzeit
  • * wirtschaftliche Ausrichtung
  • * maximal 75.000 Euro
  • * Pauschalen für Veranstaltungen über 2.000 Euro oder 5.000 Euro
  • * Förderfähig sind:

    • – Workshops und Informationsveranstaltungen (z. B. Designgespräche, Unternehmerforen)
    • – Festivals, Kongresse, Konferenzen, Veranstaltungen
    • – Messebeteiligungen
    • – Maßnahmen zur Image- und Identitätsbildung, zur Vernetzung sowie zur Entwicklung der Kultur- und Kreativwirtschaft
    • – Maßnahmen zur Stärkung von Cross-Innovation-Prozessen
    • – Maßnahmen zur Markterschließung
    • – Maßnahmen zur Förderung des europäischen Austauschs
    • – Vorhaben, die die Bedeutung kulturell-kreativer Aktivitäten und Ausdrucksformen der Öffentlichkeit näherbringen, unter anderem durch Einsatz neuer Technologien
  • * Nicht förderfähig sind insbesondere:
    • – Vorhaben, die grundsätzlich dem Aufgabenbereich von staatlich anerkannten Schulen, (Fach-)Hochschulen, (Kunst-)Akademien und dergleichen zuzuordnen sind, wie z. B. Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen
    • – die Durchführung von Einzelberatungen
    • – Projekte, die überwiegend der Förderung von Künstlerinnen und Künstlern und Kultureinrichtungen zuzurechnen sind

Weitere Informationen zur Antragstellung gibt es hier.

Future Skills Förderung * Start Into Media

Damit die Medienbranche in Bayern zukunftsfähig bleibt vergibt Start Into Media, unterstützt von der Bayerischen Staatskanzlei, Förderung für innovative Seminare und Workshop-Reihen zu Future Skills.

  • * Antragsberechtigt sind privatwirtschaftliche Bildungseinrichtungen mit Sitz im Freistaat Bayern
  • * Anstoßfinanzierung und Innovationsförderung für die Medienaus-, -weiter und -fortbildung
  • * maximal 15.000 Euro Förderung pro Format
  • * Antragsteller haben 10 % Eigenkapital zu tragen
  • * Eine unabhängige Jury aus (nicht bayerischen) Expert:innen entscheidet über die vielversprechendsten Einreichungen
  • * Förderfähige Formate sind von privatwirtschaftlichen Aus- und Weiterbildungsanbietern mit Sitz im Freistaat Bayern organisierte
    •   ° (Online-)Seminare,
    •   ° Kurse,
    •   ° Workshops
    •   ° vergleichbare Angebote der Medienaus-, -weiter- und -fortbildung.
  • * Nicht förderfähig sind
    •   ° Einrichtungen, welche bereits institutionell durch den Freistaat Bayern gefördert werden,
    •   ° Anstalten des öffentlichen Rechts, wie beispielsweise Schulen oder der öffentlich-rechtliche Rundfunk sowie staatliche Hochschulen

Weitere Informationen zur Antragstellung gibt es hier.

Forschung & Entwicklung: Innovation durch Kooperation

Kooperationen für anwendungsorientierte F&E 

Kooperationen aus mehreren Unternehmen oder Unternehmen mit Forschungseinrichtungen können im Förderprogramm „Informations- und Kommunikationstechnik“ bei der VDI/VDE IT GmbH auch größere Summen für gemeinsame anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung beantragen.

Voraussetzungen und Ansprechpartner: www.iuk-bayern.de

Förderwegweiser des Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Energie und Technologie (StMWi) 

Weitere allgemeine Förderprogramme wie Beteiligungen durch die Bayern Kapital GmbH oder die Bayerische Beteiligungsgemeinschaft und das Mittelstandskreditprogramm sind im Förderwegweiser des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Energie und Technologie  zu finden: https://www.stmwi.bayern.de/service/foerderprogramme/foerderwegweiser/

Förderberatung XR Hub Würzburg

Prof. Dr. Carolin Wienrich

Head of Group Psychology of Intelligent Interactive Systems 
Julius-Maximilians-Universität Würzburg
Institute for Human-Computer-Media

+49 931 31 90675
email: carolin.wienrich (at)
uni-wuerzburg.de
homepage: http://www.mcm.uni-wuerzburg.de/mts/startseite/

Bayerischen Transformations- und Forschungsstiftung

Im Bereich Transformation ist die Stiftung Geldgeber.

° finanziert einen Transformationsfonds für bayerische Unternehmen im Umbruch, aus dem standortrelevante Transformationsvorhaben in ganz Bayern gefördert werden.

° Dabei stehen insbesondere Investitionen von Unternehmen in Forschung und innovative Technologien sowie Investitionen zur Umstellung der Produktionsprozesse und zum Aufbau alternativer Geschäftsfelder im Mittelpunkt.

  • Technologieförderung
  • Prozess- und Organisationsinnovation
  • Kreislaufwirtschaft: Chemisches Recycling von Kunststoffen

Im Bereich Forschung ist die Stiftung Geldgeber und Projektträger

° anwendungsorientierte Forschungs- und Technologieförderung mit dem Ziel einer späteren wirtschaftlichen Verwertung. Jedes geförderte Vorhaben erfordert obligatorisch die Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft (Universitäten, Hochschulen für angewandte Wissenschaften, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen) und Wirtschaft (Unternehmen, Angehörige freier Berufe).

° Die sechs Themenschwerpunkte:

  • Life Sciences (u.a. E-Health, Robotik)
  • Digitalisierung
  • Material und Werkstoffe
  • Energie und Umwelt
  • Mobilität
  • Prozess- und Produktionstechnik

° Eine Antragstellung ist jederzeit möglich und an keine Fristen gebunden.

Weitere Informationen zur Antragstellung gibt es hier.

 

Beratung 

Prof. Dr. Carolin Wienrich vom XR Hub Würzburg, Arbeitsgruppe Mensch-Technik-Systeme an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg berät potenzielle Antragsteller und Informationssuchende. Email: carolin.wienrich (at)uni-wuerzburg.de

Digitale regionale Heimatprojekte

Bayerischen Bezirke, Landkreise, kreisfreien Städte, Vereine, Stiftungen, steuerbegünstigte Unternehmergesellschaften (haftungsbeschränkt) und Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die ein digitales Heimatprojekt in Bayern verwirklichen wollen. Darüber hinaus sind auch andere Rechtsträger öffentlichen und privaten Rechts antragsberechtigt, wenn mindestens ein Mitglied oder Gesellschafter ein Bezirk, Landkreis oder eine kreisfreie Stadt ist.

  • Fachübergreifender Ansatz bzw. Querschnittbedeutung: die Projekte decken mehrere folgender Themenbereiche ab: Demografie – Daseinsvorsorge – Nahversorgung – ärztliche Versorgung – Betreuung – Pflege – ÖPNV – Barrierefreiheit – Stärkung Ortskern/Ortsmitte – Kultur/Heimatkultur – regionale Identität – Tourismus – digitale Teilhabe– Aus- und Weiterbildung – Natur/Umwelt/Ökologie/Klima – Flächensparen – Verwirklichung grenzüberschreitender Zusammenarbeit – Integration
  • Innovativer Projektinhalt/neuartiger Modellcharakter: die Projektziele dürfen sich nicht mit bereits in Bayern durchgeführten Projekten doppeln.
  • Positive Auswirkung auf die räumliche Entwicklung Bayerns und die Region im Sinne des in der bayerischen Verfassung verankerten Zieles der Schaffung von „gleichwertigen Lebens- und Arbeitsverhältnissen für ganz Bayern“: z.B. Stärkung der Lebensqualität im ländlichen Raum, Entlastung von Ballungsräumen oder Verbesserung der digitalen Chancengleichheit zwischen Stadt und Land.
  • Digitalisierungsschwerpunkt: ein wesentlicher Zielbeitrag muss eine digitale Anwendung sein, z.B. eine App, Internetplattform oder Umsetzung von „smarten“ und vernetzten Anwendungen.

Voraussetzung (u.a.):

  • zuwendungsfähige Ausgaben je Projekt von mehr als 25 000 Euro für kommunale Gebietskörperschaften oder mehr als 10 000 Euro für alle sonstigen Antragsteller 
  • die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung.

Ausschlusskriterien:

  • Grundsätzliche Förderfähigkeit nach einem anderen (Fach-) Förderprogramm – ggf. ist ein Nachweis vorzulegen, der das andere Programm als Alternative ausschließt, z.B. Ablehnungsschreiben, Stellungnahme der zuständigen Bewilligungsbehörde.
  • Wirtschaftliche Tätigkeit von Unternehmen oder Vereinen: die Ausrichtung/ Ausgestaltung des Projektträgers entscheidend, z.B. darf hinter einem gemeinnützigen Verein oder einer Stiftung kein wirtschaftlich tätiges Unternehmen stehen.

Verfahren:

  • Bitte senden Sie zur grundsätzlichen Abschätzung der Förderfähigkeit zunächst eine Projektskizze an das Finanz- und Heimatministerium – entweder formlos per E-Mail an regionen(at)stmfh.bayern.de oder unter Verwendung des Online-Dienstes. Daraus sollten insbesondere folgende Aspekte hervorgehen:

    • der innovative Charakter und fachübergreifende Ansatz des Projekts sowie der Schwerpunkt Digitalisierung,
    • die geplanten Umsetzungsmaßnahmen,
    • die Organisation der Projektumsetzung (projektumsetzende Stelle, mögliche Kooperationspartner usw.).

    Vor der Antragstellung ist zudem ein Beratungsgespräch mit Vertretern des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat und der örtlich zuständigen Regierung (Bewilligungsbehörde) durchzuführen.

Gefördert werden können Kostenübernahme für Konzepte, Zeitpersonal, Öffentlichkeitsarbeit, Ausgaben für Veranstaltungen, externe Beratung sowie (zwingend dabei) Investitionen in digitale Güter zu marktüblichen Preisen (Apps, Websites, andere Online-Angebote). Ein Eigenanteil von mindestens 10% ist zu leisten.

Die Förderquote beträgt bis zu 50%. Eine Erhöhung des Basisfördersatzes ist vorgesehen für Projekte im ländlichen Raum und im Raum mit besonderem Handlungsbedarf, sowie für interkommunale oder interregionale Zusammenarbeit

Nicht förderfähig sind institutionelle/dauerhafte Förderung und Bau- bzw. Sanierungsmaßnahmen.

Dr. Hellmut Fröhlich
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat
Bankgasse 9
90402 Nürnberg
Telefon: 0911 9823-3535
E-Mail: regionen(at)stmfh.bayern.de

 

Projektbeispiel:

Aufbau einer „digitalen Gästeinformation einer Region“, die u. a. Natur, Sehenswürdigkeiten, Kulturveranstaltungen, Freizeit- und Einkehrmöglichkeiten auch vor Ort an Info-Stelen für Einheimische und Touristen interaktiv erlebbar und planbar macht. 

Weitere Informationen zur Antragstellung gibt es hier.

Bayerisches Forschungsinstitut für Digitale Transformation (BIDT)

Jahresausschreibung für interdisziplinäre Konsortialprojekte

Das Bayerische Forschungsinstitut für Digitale Transformation (bidt) fördert interdisziplinäre Forschungsprojekte über eine Laufzeit von drei Jahren.

Antragsberechtigt sind wissenschaftliche Einrichtungen (Universitäten, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen) mit Sitz in Bayern. In der Regel bestehen die Konsortien aus drei akademischen Partner:innen (Professor:innen und Postdocs), welche unterschiedlichen wissenschaftlichen Disziplinen angehören müssen. Die Entscheidung über die Förderung wird in einem kompetitiven zweistufigen Auswahlverfahren getroffen.

Die Förderung umfasst Personalmittel für eine(n) wissenschaftliche MitarbeiterIn pro Konsortialpartner, Sachkosten, Infrastrukturpauschale und Einbindung internationaler Expert:innen. Der zuwendungsfähige Beschäftigungsumfang der wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen pro Konsortialpartner:in beträgt bei Promovierten maximal 100 Prozent, bei Nichtpromovierten maximal 75 Prozent eines Vollzeitäquivalents. Die Stellen müssen in Bayern angesiedelt sein.

Die Projekte müssen einen der drei Forschungsbereiche „Staat, Regulierung und Infrastruktur“, „Kommunikation, Gesellschaft und Partizipation“ oder „Wirtschaft und Arbeitswelt“ adressieren. Zudem gibt es einen jährlichen wechselnden Themenschwerpunkt, bspw. im Jahr 2022 „Umwelt und Digitale Transformation“.

Mehr Informationen zum Förderformat, die jeweils aktuelle Jahresausschreibung sowie Kontaktmöglichkeiten für Rückfragen finden sich unter:

https://www.bidt.digital/foerderprogramm/konsortialprojekte/

Beratung 

Prof. Dr. Carolin Wienrich vom XR Hub Würzburg, Arbeitsgruppe Mensch-Technik-Systeme an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg berät potenzielle Antragsteller und Informationssuchende. Email: carolin.wienrich (at)uni-wuerzburg.de

Bundesprogramme

Auch auf Bundesebene sind die unterschiedlichen Anknüpfungspunkte zu finden, von Start-Up Förderung über Forschungsförderung bis zur Förderung kreativer Inhalte und sogar von innovativen Geschäftsmodellen.

Förderdatenbank des Bundes

Mit der Förderdatenbank des Bundes gibt die Bundesregierung einen vollständigen und aktuellen Überblick über die Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union. Das Fördergeschehen wird unabhängig von der Förderebene oder dem Fördergeber nach einheitlichen Kriterien und in einer konsistenten Darstellung zusammengefasst. Dabei werden auch die Zusammenhänge zwischen den einzelnen Programmen aufgezeigt, die für eine effiziente Nutzung der staatlichen Förderung von Bedeutung sind.

Förderportal des Bundes

Das Förderportal bietet einen Zugang zu ausgewählten Themen im Bereich der Projektförderung des Bundes. Sie finden hier z.B. Informationen zu Förderangeboten, Datenbanken mit aktuellen Forschungsvorhaben, Zugang zu Formularen und mehr.

Link: https://foerderportal.bund.de/

BMBF – Bundesministerium für Bildung und Forschung

Aktuelle Bekanntmachungen von Förderprogrammen und Förderrichtlinien des BMBF finden sich hier.

BMWE – Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (Gamesförderung)

Games-Förderung des Bundes

Wer wird gefördert?

Die gesamte Branche – von kleinen Entwicklungsstudios bis hin zu großen Unternehmen mit Sitz in Deutschland – soll von dieser Förderung profitieren

Was wird gefördert?

Gefördert werden können die folgenden Entwicklungsstadien eines Spiels:

  • Prototypenentwicklung 
  • Produktion 
  • Die Förderquote (Anteilsfinanzierung von Personal- und Sachkosten) richtet sich nach der Unternehmensgröße (nach KMU-Definition der EU):
    • Große Unternehmen max. 25 % (Grundförderquote)
    • KMU (kein Start-up): max. 45% (Grundförderquote zzgl. 20% KMU-Bonus)
    • KMU & Start-up (bis 3 Jahre): max. 50% (KMU zzgl. 5% Start-up-Bonus)
  • Eigenmittel sollen mind. 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
    beziehungsweise Kosten betragen.
  • Gewährung als nicht-rückzahlbarer Zuschuss.
  • Förderfähige Projekte müssen eine Mindestgröße von 300.000 Euro aufweisen.

Wie stellt man einen Antrag?

Man muss zunächst eine Antragsberatung in Anspruch nehmen. Nähere Details zum Verfahren finden sich hier.

Wann?

2 Förderaufrufe pro Jahr (keine festen Stichtage, sondern „Einreichungsfenster“)

Beratung:

Für Detailfragen zur Antragstellung, z.B. formale, fachliche oder betriebswirtschaftliche Anforderungen steht der vom Ministerium beauftragte Projektträger DLR gerne zur Verfügung:

E-Mail: games@dlr.de
Hotline: +49 228 3821-1850

BMWK – Entwicklung digitaler Technologien

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) will mit dem Förderprogramm „Entwicklung digitaler Technologien“ (2022 bis 2026) aktuelle thematische Schwerpunkte und Herausforderungen schnell und flexibel durch zeitnahe Förderaufrufe adressieren. Diese sollen an jeweils aktuellen technologischen Trends und Erfordernissen im Markt, digitalpolitischen Prioritäten, verfügbaren Budgets sowie bestmöglichen zeitlichen Korridoren für eine marktorientierte Umsetzung ausgerichtet sein.

Förderaufruf Innovationskonzepte

  • Gefördert werden kleinvolumige Verbundprojekte (Fördervolumen in der Regel weniger als 1 Million Euro)
  • Die Projektlaufzeit für ein Innovationskonzept beträgt typischerweise 6 Monate, höchstens jedoch 12 Monate.
  • Der Verbund soll aus mindestens zwei und maximal drei Projektpartnern aus Wirtschaft und Wissenschaft bestehen.
  • drei Schwerpunktbereiche „Technologien“, „Anwendungen“ und „Ökosysteme
  • Projektvorschläge für Innovationskonzepte können jederzeit beim Projektträger eingereicht werden.

Weitere Informationen zur Antragstellung gibt es hier.

DFG – Deutsche Forschungsgemeinschaft

Die umfangreichen DFG Förderprogramme sind hier zu finden: https://www.dfg.de/foerderung/index.html

Beratung 

Prof. Dr. Carolin Wienrich vom XR Hub Würzburg, Arbeitsgruppe Mensch-Technik-Systeme an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg berät potenzielle Antragsteller und Informationssuchende. Email: carolin.wienrich (at)uni-wuerzburg.de

EXIST Gründerstipendium

Hochschulen und Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen können für innovative technologieorientierte Gründungsvorhaben oder innovative wissensbasierte Dienstleistungen, die auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen für die Dauer von einem Jahr Förderung beantragen.

Wichtigste Voraussetzung ist, dass es sich bei der geplanten Geschäftsidee um ein innovatives, technologieorientiertes oder wissensbasiertes Produkt mit signifikanten Alleinstellungsmerkmalen und guten wirtschaftlichen Erfolgsaussichten handelt.

Die Zuwendung wird im Rahmen der Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses als Vollfinanzierung gewährt.

Mit dem Geld können persönlichen Lebensunterhalts über ein Stipendium gesichert, Sachausgaben und Coachingkosten abgedeckt werden.

Antragsfristen: Anträge können jederzeit gestellt werden.

Weitere Informationen zur Antragstellung gibt es hier.

EXIST Forschungstransfer

EXIST-Forschungstransfer unterstützt herausragende forschungsbasierte Gründungsvorhaben, die mit aufwändigen und risikoreichen Entwicklungsarbeiten verbunden sind.

Zwei Förderphasen:

Antragstellung Förderphase I.

In der ersten Förderphase sollen Forschungsergebnisse mit Gründungspotenzial weiterentwickelt werden. Ziel ist es, Fragen in Zusammenhang mit der Umsetzung wissenschaftlicher Ergebnisse in technische Produkte und Verfahren zu klären, die darauf basierende Geschäftsidee zu einem Businessplan auszuarbeiten und die geplante Unternehmensgründung vorzubereiten.

  • Gründungsprojekte der vom Bund und Ländern gemeinsam grundfinanzierten Forschungseinrichtungen der FhG, HGF, Max-Planck-Gesellschaft, Leibniz-Gemeinschaft können zu 90 %,
  • die von Hochschulen und sonstigen Forschungseinrichtungen zu 100 % gefördert werden.
  • Ausgaben/Kosten sind grundsätzlich bis zu insgesamt 250.000 Euro förderfähig.
  • Der Förderzeitraum beträgt grundsätzlich bis zu 18 Monate.

Antragstellung Förderphase II.

In der zweiten Förderphase stehen weiterer Entwicklungsarbeiten, die Aufnahme der Geschäftstätigkeit sowie die Vorbereitungen für eine externe Unternehmensfinanzierung im Fokus.

  • nicht rückzahlbarer Gründungszuschuss von maximal 180.000 Euro
  • Eigenkapital Verhältnis von 1 zu 3 zur Höhe des Gründungszuschusses
  • Die Förderphase II soll grundsätzlich einen Zeitraum von 18 Monaten nicht überschreiten.

Weitere Informationen zur Antragstellung gibt es hier.

Kulturstiftung des Bundes

Die Kulturstiftung des Bundes wählt zwei Mal im Jahr Projekte zur Förderung in der spartenübergreifenden und antragsoffenen Allgemeinen Projektförderung aus. In den von der Stiftung selbst entwickelten Programmen zur Strukturförderung widmet sich die Stiftung ausgewählten Themen wie Diversität, Inklusion, Nachhaltigkeit oder Digitalität.

Allgemeine Projektförderung

Programmförderung

Weitere Informationen findet ihr hier.:

EU Programme

Auf EU-Ebene gibt es ebenso unterschiedliche Förderansätze.

DIGITAL Europe Programme – Call for Digital Skills Academies

Die Europäische Kommission hat vier neue Digital Skills Academies ins Leben gerufen, um den kritischen Talentmangel in technologischen Schlüsselsektoren zu beheben. Diese Initiative, die Teil des Digital Europe Programme ist, zielt darauf ab, die technologische Souveränität und die Innovationskapazität der EU zu stärken, indem spezialisierte Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen in folgenden Bereichen angeboten werden

° quantum technologies,

° artificial intelligence,

° semiconductors, and

° virtual worlds.

Weitere Informationen findet ihr hier.:

Horizon Europe funding for Virtual Worlds

The adoption of the work programme and the launch of the first calls for proposals are expected by mid-May 2025.

Weitere Informationen findet ihr hier.:

Horizon Europe 2021-2027 – Forschungsförderung

Call:  Creative Innovation Lab

Wer wird gefördert?

Akteure aus verschiedenen Kultur- und Kreativbranchen, die innovative digitale Lösungen mit potenziell positiven langfristigen Auswirkungen auf mehrere Kultur- und Kreativbranchen entwickeln und testen wollen.

Beantragen können einzelne unabhängige europäische Unternehmen aus dem Kultur- und Kreativbereich (inkl. AV Branche) oder ein Konsortium von mind. zwei Partnern aus Creative Europe Mitgliedsländern. Gefragt sind insbesondere auch Start-ups und Tech-Unternehmen, Kulturorganisationen, Creative Industry, Business Incubatoren und Accelerator aber auch Universitäten (wenn sie nicht nur die Erforschung sondern auch konkrete Umsetzung des Projekts leisten können).

Was wird gefördert?

Es soll die Entwicklung innovativer Lösungen (z. B. Tools, Modelle und Methoden) erleichtert werden, die auf den audiovisuellen Sektor und mindestens einen weiteren kreativen und/oder kulturellen Sektor anwendbar sind.

Das Projekt muss nicht unbedingt unmittelbar auf den audiovisuellen Sektor zugeschnitten sein, sondern kann auch als Modell dienen, wenn es leicht in die audiovisuelle Branche übertragen werden kann.

Verpflichtende Themengebiete sind:

  • Virtual Worlds as a new environment for the promotion of European content, audience renewal and competitiveness of European content industries;
  • Innovative Business Tools for production, financing, distribution or promotion enabled or enhanced by new technology (AI, big data, blockchain, Virtual Worlds, NFT, etc.), in particular:
    – Rights’ management and monetisation (including innovative bundled subscription offers to access diverse European cultural content from various existing European platforms), at the same time ensuring transparency and fair remuneration for creators and artists;
    – Data collection and analysis, with particular emphasis on prediction for content creation and audience development (including innovative cross-sectoral tools to improve the quality of the subscriber service and a better valorisation of European content offered by European online platforms);
  • “Greener” practices in order to lower the impact on the environment of the audiovisual and other cultural sectors in line with the Commission’s Green Deal and the New Bauhaus initiative.

    Das Projekt wird über eine Laufzeit von 24 Monaten gefördert.
    Die Förderung ist budgetbasiert, kein Limit, maximal 70% der förderfähigen Kosten.

    Wann?
    Einreichschluss: 24. April 2025
    Auswertung der Anträge: Mai bis September 2025
    Veröffentlichung der Förderergebnisse: Oktober 2025
    Vertragsvereinbarungen mit den geförderten Unternehmen: Januar 2026

Die Exekutivagentur bietet eine online Info-Session an am Donnerstag, 16. Januar 2025 | 11:30-13:00 Uhr Link zum Webinar

Die Aufzeichnung und die Powerpoints gibt es im Anschluss hier: https://www.eacea.ec.europa.eu

 

Call Document

Standard proposal template (PDF zur Ansicht)
Declaration on independence and ownership control (CREA MEDIA)
Mono/Multi-beneficiary Model Grant Agreement

 

Hilfe bei EU-Anträgen und Unterstützung bei der Suche nach Projektpartnern durch die die Bayerische Forschungsallianz (BayFor)

Wer Anträge in EU Programm stellen möchte, sollte sich vorher bei der BayFOR beraten lassen, was dabei zu beachten ist und wie die Erfolgschancen erhöht werden können.

Ansprechpartner:

Bayerische Forschungsallianz GmbH (BayFOR)

E-Mail: info@bayfor.org
Internet: www.bayfor.org

Standort München Tel.: +49 (0)89 9901888-0

Standort Nürnberg Tel.: +49 (0)911 50715-900


Die BayFOR als Enterprise Europe Network Partner hilft auch, Projektpartner zu finden. Dazu sind Informationen über den Kontext erforderlich:

  • Geht es hier um ein europäisches Projekt?
  • Geht es um bilaterale Kooperationen z.B. für Technologie Transfer?
  • Wer sucht die Firmen? Wozu?
  • Rolle der Firmen in den Projekten? 

Ansprechpartner:

Natalia García Mozo

Bereichsleiterin KMU-Beratung

Bayerische Forschungsallianz (BayFOR) GmbH Prinzregentenstraße 52
80538 München

Telefon   +49 (0)89 – 9901 888 – 171
E-Mail     mozo@bayfor.org
Web        www.bayfor.org/een | www.forschung-innovation-bayern.de

 

Weitere Fragen? Contact us!

Du bist nicht ganz sicher, welches Programm das richtige ist? Dann nimm  gerne mit uns Kontakt auf – am besten per Mail an hi@xrhub-munich.de oder telefonisch unter +49 89 68 999-0.