Förderung
Es gibt viele Förderprogramme, die die Entwicklung und Umsetzung von XR-Ideen unterstützen. Wir helfen gern, das richtige Programm zu finden und freuen uns über Fragen an hi@xrhub-bavaria.de
Es gibt viele Förderprogramme, die die Entwicklung und Umsetzung von XR-Ideen unterstützen. Wir helfen gern, das richtige Programm zu finden und freuen uns über Fragen an hi@xrhub-bavaria.de
Bayerische Förderprogramme
Ziel bayerischer Politik ist es, in Bayern tätigen innovativen Köpfen – in der Forschung und in der Industrie sowie im Bereich der Kultur- und Kreativwirtschaft – bestmögliche Rahmenbedingungen entsprechend ihrer jeweiligen Ziele zu bieten. Dazu gehören auch ein breit gefächertes Förderangebot sowie die Unterstützung bei der Beantragung von Fördermitteln. Hier ist eine Übersicht über Fördermöglichkeiten, die für den XR Bereich interessant sein können:
Antragsberechtigt sind in Bayern ansässige Produzenten:innen und Filmemacher:innen (juristische Person, natürliche Person oder Personengesellschaft).
Gefördert werden Immersive audiovisuelle Projekte, deren Fokus auf einem linear-narrativen anstatt einem interaktiven Ansatz liegt (z.B. 360-Grad-Content), die mit oder ohne Beteiligung eines Senders bzw. einer Web-Plattform in Bayern produziert werden.
Die Förderung wird als bedingt rückzahlbares Darlehen vergeben.
Projektentwicklung immersive audiovisuelle Inhalte:
Produktion immersive audiovisuelle Inhalte:
Es gibt vier Einreichtermine im Jahr.
Weitere Informationen, Förderrichtlinien und Antragsunterlagen findet Ihr hier.
Antragsberechtigt sind in Bayern ansässige Produzenten:innen und Filmemacher:innen (juristische Person, natürliche Person oder Personengesellschaft).
Gefördert werden inhaltlich hochwertige, kreative und besonders im Hinblick auf die User Experience innovative Projekte für XR-Anwendungen. Dies umfasst immersive Inhalte für Virtual Reality (VR), Augmented Reality (AR) und Mixed Reality (MR) sowie immersive Soundprojekte. Die Projekte können auch interaktiv sein.
Die Förderung wird als bedingt rückzahlbares Darlehen vergeben.
Entwicklung vom Konzept bis zur Fertigstellung des ersten Prototypen:
Produktion:
Präsentation auf ausgewählten Festivals, Ausstellungen, Messen und Konferenzen:
Es gibt zwei Einreichtermine im Jahr.
Weitere Informationen, Förderrichtlinien und Antragsunterlagen findet Ihr hier.
Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften sein, die in der Regel hauptberuflich und geschäftsmäßig digitale Spiele entwickeln oder vertreiben.
Gefördert wird die Entwicklung qualitativ hochwertiger, kulturell oder pädagogisch bedeutsamer Computerspiele
Konzeptentwicklung:
Prototypenentwicklung:
Produktion:
Es gibt drei Einreichtermine im Jahr.
Weitere Informationen, Förderrichtlinien und Antragsunterlagen findet Ihr hier.
Media Startup Fellowship:
Informationen zur nächsten Bewerbungsfrist gibt es hier.
BayStartUP ist das bayerische Startup-Netzwerk für Startups, Investoren und die Industrie. Als zentrale Institution für Startup-Finanzierung in Bayern unterstützt BayStartUP innovative Gründer beim Unternehmensaufbau und bei der Suche nach Gründungs- und Wachstumskapital
Details und Ansprechpartner findet Ihr hier.
AI+MUNICH Prototypen Förderung
AI+MUNICH unterstützt Talente und Startups in Bayern, die sich noch keine finanzielle Unterstützung gesichert haben, mit bis zu 25.000 Euro
Informationen zur nächsten Bewerbungsfrist gibt es hier.
Die Förderlandschaft in Deutschland ist kleinteilig und umfangreich. Welche Förderungen passen zum spezifischen Vorhaben? Um schneller ans Ziel zu kommen, hat bayernkreativ den „Förderlotsen“ entwickelt – ein nützliches Rechercheinstrument, um das passende Förderprogramm, Stipendium, relevante Wettbewerbe, Projektförderungen und Darlehen zu finden. Es lässt sich sowohl nach Teilmarkt (z. B. Kunstmarkt) als auch nach Förderart (z. B. Zuschuss, institutionelle Förderung, Beratung etc.) filtern. Die Datenbank wird laufend aktuell gehalten.
Den Förderlotsen findet ihr hier.
Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte in Bayern (weniger als 50 Mitarbeiter und Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro).
° Während der Laufzeit des Förderprogramms können Sie den Digitalbonus Standard für jeden Förderbereich einmal bekommen.
Voraussetzung und Antragsunterlagen finden Sie hier.
Antragsberechtigt sind:
° Kleine Unternehmen/Handwerksbetriebe der gewerblichen Wirtschaft oder der Freien Berufe
° Existenzgründer:innen,
– deren Unternehmensgründungen spätestens zum Zeitpunkt der Abrechnung der Zuwendung formal erfolgt ist.
Fördersumme:
Weitere Informationen zur Antragstellung gibt es hier.
Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) hat Richtlinien zur Förderung von Projekten von Maßnahmenträgern aus der Kultur- und Kreativwirtschaft (KKW) ins Leben gerufen.
* Förderfähig sind:
Weitere Informationen zur Antragstellung gibt es hier.
Damit die Medienbranche in Bayern zukunftsfähig bleibt vergibt Start Into Media, unterstützt von der Bayerischen Staatskanzlei, Förderung für innovative Seminare und Workshop-Reihen zu Future Skills.
Weitere Informationen zur Antragstellung gibt es hier.
Kooperationen für anwendungsorientierte F&E
Kooperationen aus mehreren Unternehmen oder Unternehmen mit Forschungseinrichtungen können im Förderprogramm „Informations- und Kommunikationstechnik“ bei der VDI/VDE IT GmbH auch größere Summen für gemeinsame anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung beantragen.
Voraussetzungen und Ansprechpartner: www.iuk-bayern.de
Förderwegweiser des Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Energie und Technologie (StMWi)
Weitere allgemeine Förderprogramme wie Beteiligungen durch die Bayern Kapital GmbH oder die Bayerische Beteiligungsgemeinschaft und das Mittelstandskreditprogramm sind im Förderwegweiser des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Energie und Technologie zu finden: https://www.stmwi.bayern.de/service/foerderprogramme/foerderwegweiser/
Förderberatung XR Hub Würzburg
Prof. Dr. Carolin Wienrich
Head of Group Psychology of Intelligent Interactive Systems
Julius-Maximilians-Universität Würzburg
Institute for Human-Computer-Media
+49 931 31 90675
email: carolin.wienrich (at)uni-wuerzburg.de
homepage: http://www.mcm.uni-wuerzburg.de/mts/startseite/
Im Bereich Transformation ist die Stiftung Geldgeber.
° finanziert einen Transformationsfonds für bayerische Unternehmen im Umbruch, aus dem standortrelevante Transformationsvorhaben in ganz Bayern gefördert werden.
° Dabei stehen insbesondere Investitionen von Unternehmen in Forschung und innovative Technologien sowie Investitionen zur Umstellung der Produktionsprozesse und zum Aufbau alternativer Geschäftsfelder im Mittelpunkt.
Im Bereich Forschung ist die Stiftung Geldgeber und Projektträger
° anwendungsorientierte Forschungs- und Technologieförderung mit dem Ziel einer späteren wirtschaftlichen Verwertung. Jedes geförderte Vorhaben erfordert obligatorisch die Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft (Universitäten, Hochschulen für angewandte Wissenschaften, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen) und Wirtschaft (Unternehmen, Angehörige freier Berufe).
° Die sechs Themenschwerpunkte:
° Eine Antragstellung ist jederzeit möglich und an keine Fristen gebunden.
Weitere Informationen zur Antragstellung gibt es hier.
Beratung
Prof. Dr. Carolin Wienrich vom XR Hub Würzburg, Arbeitsgruppe Mensch-Technik-Systeme an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg berät potenzielle Antragsteller und Informationssuchende. Email: carolin.wienrich (at)uni-wuerzburg.de
Bayerischen Bezirke, Landkreise, kreisfreien Städte, Vereine, Stiftungen, steuerbegünstigte Unternehmergesellschaften (haftungsbeschränkt) und Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die ein digitales Heimatprojekt in Bayern verwirklichen wollen. Darüber hinaus sind auch andere Rechtsträger öffentlichen und privaten Rechts antragsberechtigt, wenn mindestens ein Mitglied oder Gesellschafter ein Bezirk, Landkreis oder eine kreisfreie Stadt ist.
Voraussetzung (u.a.):
Ausschlusskriterien:
Verfahren:
Bitte senden Sie zur grundsätzlichen Abschätzung der Förderfähigkeit zunächst eine Projektskizze an das Finanz- und Heimatministerium – entweder formlos per E-Mail an regionen(at)stmfh.bayern.de oder unter Verwendung des Online-Dienstes. Daraus sollten insbesondere folgende Aspekte hervorgehen:
Vor der Antragstellung ist zudem ein Beratungsgespräch mit Vertretern des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat und der örtlich zuständigen Regierung (Bewilligungsbehörde) durchzuführen.
Gefördert werden können Kostenübernahme für Konzepte, Zeitpersonal, Öffentlichkeitsarbeit, Ausgaben für Veranstaltungen, externe Beratung sowie (zwingend dabei) Investitionen in digitale Güter zu marktüblichen Preisen (Apps, Websites, andere Online-Angebote). Ein Eigenanteil von mindestens 10% ist zu leisten.
Die Förderquote beträgt bis zu 50%. Eine Erhöhung des Basisfördersatzes ist vorgesehen für Projekte im ländlichen Raum und im Raum mit besonderem Handlungsbedarf, sowie für interkommunale oder interregionale Zusammenarbeit
Nicht förderfähig sind institutionelle/dauerhafte Förderung und Bau- bzw. Sanierungsmaßnahmen.
Dr. Hellmut Fröhlich
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat
Bankgasse 9
90402 Nürnberg
Telefon: 0911 9823-3535
E-Mail: regionen(at)stmfh.bayern.de
Projektbeispiel:
Aufbau einer „digitalen Gästeinformation einer Region“, die u. a. Natur, Sehenswürdigkeiten, Kulturveranstaltungen, Freizeit- und Einkehrmöglichkeiten auch vor Ort an Info-Stelen für Einheimische und Touristen interaktiv erlebbar und planbar macht.
Weitere Informationen zur Antragstellung gibt es hier.
Jahresausschreibung für interdisziplinäre Konsortialprojekte
Das Bayerische Forschungsinstitut für Digitale Transformation (bidt) fördert interdisziplinäre Forschungsprojekte über eine Laufzeit von drei Jahren.
Antragsberechtigt sind wissenschaftliche Einrichtungen (Universitäten, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen) mit Sitz in Bayern. In der Regel bestehen die Konsortien aus drei akademischen Partner:innen (Professor:innen und Postdocs), welche unterschiedlichen wissenschaftlichen Disziplinen angehören müssen. Die Entscheidung über die Förderung wird in einem kompetitiven zweistufigen Auswahlverfahren getroffen.
Die Förderung umfasst Personalmittel für eine(n) wissenschaftliche MitarbeiterIn pro Konsortialpartner, Sachkosten, Infrastrukturpauschale und Einbindung internationaler Expert:innen. Der zuwendungsfähige Beschäftigungsumfang der wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen pro Konsortialpartner:in beträgt bei Promovierten maximal 100 Prozent, bei Nichtpromovierten maximal 75 Prozent eines Vollzeitäquivalents. Die Stellen müssen in Bayern angesiedelt sein.
Die Projekte müssen einen der drei Forschungsbereiche „Staat, Regulierung und Infrastruktur“, „Kommunikation, Gesellschaft und Partizipation“ oder „Wirtschaft und Arbeitswelt“ adressieren. Zudem gibt es einen jährlichen wechselnden Themenschwerpunkt, bspw. im Jahr 2022 „Umwelt und Digitale Transformation“.
Mehr Informationen zum Förderformat, die jeweils aktuelle Jahresausschreibung sowie Kontaktmöglichkeiten für Rückfragen finden sich unter:
https://www.bidt.digital/foerderprogramm/konsortialprojekte/
Beratung
Prof. Dr. Carolin Wienrich vom XR Hub Würzburg, Arbeitsgruppe Mensch-Technik-Systeme an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg berät potenzielle Antragsteller und Informationssuchende. Email: carolin.wienrich (at)uni-wuerzburg.de
Bundesprogramme
Auch auf Bundesebene sind die unterschiedlichen Anknüpfungspunkte zu finden, von Start-Up Förderung über Forschungsförderung bis zur Förderung kreativer Inhalte und sogar von innovativen Geschäftsmodellen.
Mit der Förderdatenbank des Bundes gibt die Bundesregierung einen vollständigen und aktuellen Überblick über die Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union. Das Fördergeschehen wird unabhängig von der Förderebene oder dem Fördergeber nach einheitlichen Kriterien und in einer konsistenten Darstellung zusammengefasst. Dabei werden auch die Zusammenhänge zwischen den einzelnen Programmen aufgezeigt, die für eine effiziente Nutzung der staatlichen Förderung von Bedeutung sind.
Das Förderportal bietet einen Zugang zu ausgewählten Themen im Bereich der Projektförderung des Bundes. Sie finden hier z.B. Informationen zu Förderangeboten, Datenbanken mit aktuellen Forschungsvorhaben, Zugang zu Formularen und mehr.
Aktuelle Bekanntmachungen von Förderprogrammen und Förderrichtlinien des BMBF finden sich hier.
Games-Förderung des Bundes
Wer wird gefördert?
Die gesamte Branche – von kleinen Entwicklungsstudios bis hin zu großen Unternehmen mit Sitz in Deutschland – soll von dieser Förderung profitieren
Was wird gefördert?
Gefördert werden können die folgenden Entwicklungsstadien eines Spiels:
Wie stellt man einen Antrag?
Man muss zunächst eine Antragsberatung in Anspruch nehmen. Nähere Details zum Verfahren finden sich hier.
Wann?
2 Förderaufrufe pro Jahr (keine festen Stichtage, sondern „Einreichungsfenster“)
Beratung:
Für Detailfragen zur Antragstellung, z.B. formale, fachliche oder betriebswirtschaftliche Anforderungen steht der vom Ministerium beauftragte Projektträger DLR gerne zur Verfügung:
E-Mail: games@dlr.de
Hotline: +49 228 3821-1850
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) will mit dem Förderprogramm „Entwicklung digitaler Technologien“ (2022 bis 2026) aktuelle thematische Schwerpunkte und Herausforderungen schnell und flexibel durch zeitnahe Förderaufrufe adressieren. Diese sollen an jeweils aktuellen technologischen Trends und Erfordernissen im Markt, digitalpolitischen Prioritäten, verfügbaren Budgets sowie bestmöglichen zeitlichen Korridoren für eine marktorientierte Umsetzung ausgerichtet sein.
Förderaufruf Innovationskonzepte
Weitere Informationen zur Antragstellung gibt es hier.
Die umfangreichen DFG Förderprogramme sind hier zu finden: https://www.dfg.de/foerderung/index.html
Beratung
Prof. Dr. Carolin Wienrich vom XR Hub Würzburg, Arbeitsgruppe Mensch-Technik-Systeme an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg berät potenzielle Antragsteller und Informationssuchende. Email: carolin.wienrich (at)uni-wuerzburg.de
Hochschulen und Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen können für innovative technologieorientierte Gründungsvorhaben oder innovative wissensbasierte Dienstleistungen, die auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen für die Dauer von einem Jahr Förderung beantragen.
Wichtigste Voraussetzung ist, dass es sich bei der geplanten Geschäftsidee um ein innovatives, technologieorientiertes oder wissensbasiertes Produkt mit signifikanten Alleinstellungsmerkmalen und guten wirtschaftlichen Erfolgsaussichten handelt.
Die Zuwendung wird im Rahmen der Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses als Vollfinanzierung gewährt.
Mit dem Geld können persönlichen Lebensunterhalts über ein Stipendium gesichert, Sachausgaben und Coachingkosten abgedeckt werden.
Antragsfristen: Anträge können jederzeit gestellt werden.
Weitere Informationen zur Antragstellung gibt es hier.
EXIST-Forschungstransfer unterstützt herausragende forschungsbasierte Gründungsvorhaben, die mit aufwändigen und risikoreichen Entwicklungsarbeiten verbunden sind.
Zwei Förderphasen:
Antragstellung Förderphase I.
In der ersten Förderphase sollen Forschungsergebnisse mit Gründungspotenzial weiterentwickelt werden. Ziel ist es, Fragen in Zusammenhang mit der Umsetzung wissenschaftlicher Ergebnisse in technische Produkte und Verfahren zu klären, die darauf basierende Geschäftsidee zu einem Businessplan auszuarbeiten und die geplante Unternehmensgründung vorzubereiten.
Antragstellung Förderphase II.
In der zweiten Förderphase stehen weiterer Entwicklungsarbeiten, die Aufnahme der Geschäftstätigkeit sowie die Vorbereitungen für eine externe Unternehmensfinanzierung im Fokus.
Weitere Informationen zur Antragstellung gibt es hier.
Die Kulturstiftung des Bundes wählt zwei Mal im Jahr Projekte zur Förderung in der spartenübergreifenden und antragsoffenen Allgemeinen Projektförderung aus. In den von der Stiftung selbst entwickelten Programmen zur Strukturförderung widmet sich die Stiftung ausgewählten Themen wie Diversität, Inklusion, Nachhaltigkeit oder Digitalität.
Weitere Informationen findet ihr hier.:
EU Programme
Auf EU-Ebene gibt es ebenso unterschiedliche Förderansätze.
Die Europäische Kommission hat vier neue Digital Skills Academies ins Leben gerufen, um den kritischen Talentmangel in technologischen Schlüsselsektoren zu beheben. Diese Initiative, die Teil des Digital Europe Programme ist, zielt darauf ab, die technologische Souveränität und die Innovationskapazität der EU zu stärken, indem spezialisierte Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen in folgenden Bereichen angeboten werden
° quantum technologies,
° artificial intelligence,
° semiconductors, and
° virtual worlds.
Weitere Informationen findet ihr hier.:
The adoption of the work programme and the launch of the first calls for proposals are expected by mid-May 2025.
Weitere Informationen findet ihr hier.:
Call: Creative Innovation Lab
Wer wird gefördert?
Akteure aus verschiedenen Kultur- und Kreativbranchen, die innovative digitale Lösungen mit potenziell positiven langfristigen Auswirkungen auf mehrere Kultur- und Kreativbranchen entwickeln und testen wollen.
Beantragen können einzelne unabhängige europäische Unternehmen aus dem Kultur- und Kreativbereich (inkl. AV Branche) oder ein Konsortium von mind. zwei Partnern aus Creative Europe Mitgliedsländern. Gefragt sind insbesondere auch Start-ups und Tech-Unternehmen, Kulturorganisationen, Creative Industry, Business Incubatoren und Accelerator aber auch Universitäten (wenn sie nicht nur die Erforschung sondern auch konkrete Umsetzung des Projekts leisten können).
Was wird gefördert?
Es soll die Entwicklung innovativer Lösungen (z. B. Tools, Modelle und Methoden) erleichtert werden, die auf den audiovisuellen Sektor und mindestens einen weiteren kreativen und/oder kulturellen Sektor anwendbar sind.
Das Projekt muss nicht unbedingt unmittelbar auf den audiovisuellen Sektor zugeschnitten sein, sondern kann auch als Modell dienen, wenn es leicht in die audiovisuelle Branche übertragen werden kann.
Verpflichtende Themengebiete sind:
Die Exekutivagentur bietet eine online Info-Session an am Donnerstag, 16. Januar 2025 | 11:30-13:00 Uhr Link zum Webinar
Die Aufzeichnung und die Powerpoints gibt es im Anschluss hier: https://www.eacea.ec.europa.eu
Standard proposal template (PDF zur Ansicht)
Declaration on independence and ownership control (CREA MEDIA)
Mono/Multi-beneficiary Model Grant Agreement
Wer Anträge in EU Programm stellen möchte, sollte sich vorher bei der BayFOR beraten lassen, was dabei zu beachten ist und wie die Erfolgschancen erhöht werden können.
Ansprechpartner:
Bayerische Forschungsallianz GmbH (BayFOR)
E-Mail: info@bayfor.org
Internet: www.bayfor.org
Standort München Tel.: +49 (0)89 9901888-0
Standort Nürnberg Tel.: +49 (0)911 50715-900
Die BayFOR als Enterprise Europe Network Partner hilft auch, Projektpartner zu finden. Dazu sind Informationen über den Kontext erforderlich:
Ansprechpartner:
Natalia García Mozo
Bereichsleiterin KMU-Beratung
Bayerische Forschungsallianz (BayFOR) GmbH Prinzregentenstraße 52
80538 München
Telefon +49 (0)89 – 9901 888 – 171
E-Mail mozo@bayfor.org
Web www.bayfor.org/een | www.forschung-innovation-bayern.de
Du bist nicht ganz sicher, welches Programm das richtige ist? Dann nimm gerne mit uns Kontakt auf – am besten per Mail an hi@xrhub-munich.de oder telefonisch unter +49 89 68 999-0.