Förderung
Es gibt viele Förderprogramme, die die Entwicklung und Umsetzung von XR-Ideen unterstützen. Wir helfen gern, das richtige Programm zu finden und freuen uns über Fragen an hi@xrhub-bavaria.de
Es gibt viele Förderprogramme, die die Entwicklung und Umsetzung von XR-Ideen unterstützen. Wir helfen gern, das richtige Programm zu finden und freuen uns über Fragen an hi@xrhub-bavaria.de
Bayerische Förderprogramme
Ziel bayerischer Politik ist es, in Bayern tätigen innovativen Köpfen – in der Forschung und in der Industrie sowie im Bereich der Kultur- und Kreativwirtschaft – bestmögliche Rahmenbedingungen entsprechend ihrer jeweiligen Ziele zu bieten. Dazu gehören auch ein breit gefächertes Förderangebot sowie die Unterstützung bei der Beantragung von Fördermitteln. Hier ist eine Übersicht über Fördermöglichkeiten, die für den XR Bereich interessant sein können:
Antragsberechtigt sind Unternehmen, Soloselbstständige sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler aller Branchen mit einem Jahresumsatz bis zu 750 Millionen Euro im Jahr 2020. Die Antragsfrist für Erstanträge endet am 15. Juni 2022.
Antragsberechtigt sind in Bayern ansässige Produzenten:Innen, Personen und Unternehmen aus der Kultur- und Kreativwirtschaft.
Narrative VR Experiences
– bis zu 25.000 Euro Förderung für die Projektentwicklung
– bis zu 75.000 Euro Förderung für die Herstellung
Es gibt fünf Einreich – Termine im Jahr. Die Förderrichtlinien und Antragsunterlagen sind hier.
XR Games
– bis zu 20.000 Euro Konzeptentwicklungsförderung
– bis zu 80.000 Euro Prototypenentwicklungsförderung
– bis zu 500.000 Euro Produktionsförderung
Es gibt drei Einreich – Termine im Jahr. Die Förderrichtlinien und Antragsunterlagen sind hier.
XR – Projekte im Bereich Unterhaltung, Kunst, Kultur, Soziales, Gesundheit, Bildung und Training
– bis zu 30.000 Euro Förderung für die Entwicklung vom Konzept bis zum ersten Prototypen
– bis zu 100.000 Euro Förderung für die Herstellung
– bis zu 5.000 Euro Zuschuss für die Präsentation auf ausgewählten Festivals, Ausstellungen, Messen und Konferenzen
Es gibt zwei Einreich – Termine im Jahr. Die Förderrichtlinien und Antragsunterlagen sind hier zu finden.
– R&D Fellowship: Wer im Medienbereich ein Start Up gründen möchte, kann sich an zwei Terminen im Jahr beim Media Lab Bavern @ Medien.Bayern GmbH für das „Rundum- Sorglos“ Paket zur Gründung bewerben. Dazu gehören 40.000 Euro Prototyping-Budget, zusätzlich weitere 10.000 Euro als Beratungs- und Medialeistungen, ein Platz im Coworking Space, Kontakte, Coaching und viel Spass.
Informationen zur nächsten Bewerbungsfrist gibt es hier.
Start Ups erhalten hier Hilfe dabei, Unternehmer-Kompetenzen zu entwickeln und lernen, wie sie erfolgreich am Markt steuern. BayStartUP bietet auch einen Überblick über Bayerns Startup-Szene – und Vernetzung mit spannenden Geschäfts- und Investoren- Kontakten.
Details und Ansprechpartner findet Ihr hier.
Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte in Bayern (weniger als 50 Mitarbeiter und Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro).
– bis zu 10.000 € oder bis zu 50.000 € für die Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen, durch IKT-Hardware, IKT-Software sowie Migration und Portierung von IT-Systemen und IT-Anwendungen und die Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit.
Voraussetzung und Antragsunterlagen finden Sie hier.
Antragsberechtigt sind Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) und Handwerksbetriebe der gewerblichen Wirtschaft oder der Freien Berufe und Existenzgründer*innen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern.
– Mindestens 4.000 Euro und bis zu 30.000 Euro beim Innovationsgutschein Standard erfordert das Vorliegen einer technischen Innovation sowie die technische Kompetenz des F&E-Dienstleisters.
– Mindestens 30.000 Euro und bis zu 80.000 Euro beim Innovationsgutschein Spezial erfordert darüber hinaus ein positives Votum eines unabhängigen Fachmanns, die voraussichtliche Schaffung neuer Arbeitsplätze in Bayern im Rahmen der wirtschaftlichen Verwertung und die Beauftragung einer universitären bzw. vergleichbaren Forschungseinrichtung.
Weitere Informationen zur Antragstellung gibt es hier.
Interdisziplinäre Konsortialprojekte
Konsortien aus drei –in begründeten Fällen auch vier – akademischen Antragsteller:innen aus unterschiedlichen wissenschaftlichen Disziplinen mit abgeschlossener Promotion und konkreter Anbindung an eine wissenschaftliche Einrichtung mit Sitz in Bayern nachweisen (in der Regel Universität, Hochschule oder außeruniversitäre Forschungseinrichtung), können eine dreiseitige Projektskizze für eine Förderung für einen Zeitraum von drei Jahren beim bidt einreichen.
Finanziert werden die Kosten für wissenschaftliche Mitarbeiter:innen und Mitarbeiter der Antragstellerinnen und Antragssteller bis zu 75 Prozent einer Vollzeitstelle TV–L 13 (Doktorandinnen/ Doktoranden) oder bis zu100 Prozent einer Vollzeitstelle TV–L 14 (Postdocs). Werden nichtpromovierte Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter in Teilzeit angestellt, übernimmt das bidt somit die kompletten Personalkosten, allerdings nur bis zu einer Höhe von 75 Prozent einer Vollzeitstelle.
Themenschwerpunkte 2021 sind: „Deutschland und Europa im digitalen Wettbewerb“, „Ethik und Recht in der Digitalisierung“, „Meinungsmacht im digitalen Wandel“, „Digital Economies“ und „Mensch–Maschine–Zusammenarbeit und digitale Arbeitswelten“.
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Informationen zur Ausschreibung sind hier
und Fragen zur Ausschreibung gerne an: forschung@bidt.digital
Kooperationen für anwendungsorientierte F&E
Kooperationen aus mehreren Unternehmen oder Unternehmen mit Forschungseinrichtungen können im Förderprogramm „Informations- und Kommunikationstechnik“ bei der VDI/VDE IT GmbH auch größere Summen für gemeinsame anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung beantragen.
Voraussetzungen und Ansprechpartner: www.iuk-bayern.de
Förderwegweiser des Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Energie und Technologie (StMWi)
Weitere allgemeine Förderprogramme wie Beteiligungen durch die Bayern Kapital GmbH oder die Bayerische Beteiligungsgemeinschaft und das Mittelstandskreditprogramm sind im Förderwegweiser des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Energie und Technologie zu finden: https://www.stmwi.bayern.de/service/foerderprogramme/foerderwegweiser/
Förderberatung XR Hub Würzburg
Prof. Dr. Carolin Wienrich
Arbeitsgruppe Mensch-Technik-Systeme
Julius-Maximilians-Universität Würzburg
Institut für Mensch-Computer-Medien
+49 931 31 88051
email: carolin.wienrich (at)uni-wuerzburg.de
homepage: http://www.mcm.uni-wuerzburg.de/mts/startseite/
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Angehörige der freien Berufe, außeruniversitäre Forschungsinstitute, Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften/ Fachhochschulen sowie Mitglieder oder Einrichtungen von Hochschulen, die zur Durchführung von F&E-Vorhaben berechtigt sind, mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern können für Vorhaben zur Lösung firmenübergreifender F&E-Aufgaben, die in enger Zusammenarbeit von einem (oder mehreren) Unternehmen mit einem (oder mehreren) Partner(n) aus der Wissenschaft (Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung im Sinne von Art. 2 Nr. 83 AGVO) gelöst werden sollen (Verbundvorhaben) Zuschüsse in folgender Höhe bei der Bayerischen Forschungsstiftung beantragen:
Vorhaben aus folgenden Bereichen sind förderfähig:
Informations- und Kommunikationstechnologien
Mechatronik
Prozess- und Produktionstechnik: Optimierung von Wertschöpfungs- und Geschäftsprozessen insbesondere in den Bereichen
Voraussetzungen: https://forschungsstiftung.de/Artikel/Seite/Hochtechnologien-fuer-das-21-Jahrhundert/72/72.html
Kontakt: https://forschungsstiftung.de/index.php/Service/Kontakt-und-Anfahrt.html
Beratung
Prof. Dr. Carolin Wienrich vom XR Hub Würzburg, Arbeitsgruppe Mensch-Technik-Systeme an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg berät potenzielle Antragsteller und Informationssuchende. Email: carolin.wienrich (at)uni-wuerzburg.de
Landkreise, kreisfreie Städte, Stiftungen und Vereine können bis zu 300.000 € über einen Zeitraum von 3 Jahren beantragen für Heimatprojekte, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
Ausschlusskriterien:
Verfahren:
Gefördert werden können Kostenübernahme für Konzepte, Zeitpersonal, Öffentlichkeitsarbeit, Ausgaben für Veranstaltungen, externe Beratung sowie (zwingend dabei) Investitionen in digitale Güter zu marktüblichen Preisen (Apps, Websites, andere Online-Angebote). Ein Eigenanteil von mindestens 10% ist zu leisten.
Die Förderquote beträgt 50% bis 90%; eine Erhöhung des Basisfördersatzes ist vorgesehen für Projekte im ländlichen Raum und im Raum mit besonderem Handlungsbedarf, sowie für grenzüberschreitende und interkommunale Projekte und Projekte mit dem Schwerpunkt Flächensparen
Nicht förderfähig sind institutionelle/dauerhafte Förderung und Bau- bzw. Sanierungsmaßnahmen.
Ansprechpartner: Heimat-Digital@stmfh.bayern.de
Robert Stettner, Referat 52, Heimatprojekte und Demografie
Bayer. Staatsministerium der Finanzen und für Heimat
Tel. 089 / 2306 2293
E-Mail: robert.stettner@stmfh.bayern.de
Projektbeispiel:
Aufbau einer „digitalen Gästeinformation einer Region“, die u. a. Natur, Sehenswürdigkeiten, Kulturveranstaltungen, Freizeit- und Einkehrmöglichkeiten auch vor Ort an Info-Stelen für Einheimische und Touristen interaktiv erlebbar und planbar macht.
Jahresausschreibung 2020 für Konsortialprojekte am BIDT
Projektanträge müssen bis zum 28. Juni 2020 vorliegen. Der Start der Projekte ist zum 1. Januar 2021 vorgesehen.
Das Bayerische Forschungsinstitut für Digitale Transformation (bidt) bietet interdisziplinären Forschungskonsortien (i.d.R. drei akademischen Partnern/innen) über drei Jahre Projektmittel, die bis zu 75 % der Kosten eines/r involvierten Vollzeitmitarbeiters/in abdecken können.
Themenschwerpunkte sind „Deutschland und Europa im digitalen Wettbewerb“, Forschung zu „Ethik und Recht in der Digitalisierung“, Forschung zu „Meinungsmacht im digitalen Wandel“, „Digital Economies“ sowie die Forschung zu „Mensch-Maschine-Zusammenarbeit und digitale Arbeitswelten“
Ausführliche Informationen zur Ausschreibung:
https://www.bidt.digital/wp-content/uploads/2020/04/Forschungsausschreibung-bidt-2020.pdf
Informationen zu den aktuell geförderten Projekten des bidt finden Sie hier:
https://www.bidt.digital/forschung/
Bei Fragen zur Ausschreibung wenden Sie sich gerne an einreichungen-rueckfragen@bidt.digital
Beratung
Prof. Dr. Carolin Wienrich vom XR Hub Würzburg, Arbeitsgruppe Mensch-Technik-Systeme an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg berät potenzielle Antragsteller und Informationssuchende. Email: carolin.wienrich (at)uni-wuerzburg.de
Bundesprogramme
Auch auf Bundesebene sind die unterschiedlichen Anknüpfungspunkte zu finden, von Start-Up Förderung über Forschungsförderung bis zur Förderung kreativer Inhalte und sogar von innovativen Geschäftsmodellen.
Bis 30. September 2020 konnten bei der Kulturstiftung des Bundes (BKM) Kulturinstitutionen aller künstlerischen Sparten sowie Gedenkstätten, Bibliotheken, Soziokulturelle Zentren, Archive und Festivals zwischen 50.000 und 200.000 Euro beantragen. 68 Projekte wurden ausgewählt, darunter neun aus Bayern:
Eine weitere Förderrunde ist nicht geplant.
Hochschulen und Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen können für innovative technologieorientierte Gründungsvorhaben oder innovative wissensbasierte Dienstleistungen, die auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen für die Dauer von einem Jahr Förderung beantragen.
Mit dem Geld können persönlichen Lebensunterhalts über ein Stipendium gesichert, Sachausgaben und Coachingkosten abgedeckt werden.
Forscherteams an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen (maximal drei Wissenschaftler/Innen und technische Assistent/Innen) und eine Person mit betriebswirtschaftlicher Kompetenz können für weitere Entwicklungsarbeiten, Maßnahmen zur Aufnahme der Geschäftstätigkeit im neu gegründeten Technologieunternehmen sowie die Schaffung der Voraussetzungen für eine externe Unternehmensfinanzierung Förderung für Kosten für studentische Hilfskräfte und Sachausgaben bis zu insgesamt 250.000 € über 18 Monate beantragen. Die Förderquote beträgt 90 % bei Vorhaben der vom Bund und Ländern gemeinsam grundfinanzierten Forschungseinrichtungen der FhG, HGF, Max-Planck-Gesellschaft, Leibniz-Gemeinschaft, bis zu 100 % bei Vorhaben von Hochschulen und sonstigen Forschungseinrichtungen gefördert werden. Ziel der ersten Förderphase von EXIST-Forschungstransfer ist es, Entwicklungsarbeiten zum Nachweis der technischen Realisierbarkeit durchzuführen, Prototypen zu entwickeln, den Businessplan auszuarbeiten und schließlich das Unternehmen zu gründen.
Antragstellung Förderphase II.
Antragsteller sind kleine technologieorientierte Kapitalgesellschaften mit einer Stammeinlage von mind. 25.000 €, die im Verlauf von Förderphase I gegründet wurden, wobei die wesentlichen Know-how-Träger aus Förderphase I ihr Wissen und ihre Arbeitskraft in das neue Unternehmen einbringen und zumindest durch eine Person in der Geschäftsführung vertreten sind. Deutlich mehr als 50 % der Geschäftsanteile müssen sich im Eigentum der im Unternehmen tätigen Gründerinnen und Gründer befinden.
In der Förderphase II kann ein nicht-rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 180.000 Euro, jedoch höchstens 75 Prozent der spezifischen Kosten des Vorhabens, gewährt werden. Voraussetzung sind eigene Mittel des Unternehmen eigene Mittel sowie ggf. Beteiligungskapital im Verhältnis 1:3 (bis zu 60.000 Euro).
„Interaktive Systeme in virtuellen und realen Räumen – Innovative Technologien für die digitale Gesellschaft“
Die Bewerbungsfrist endete am 29. Juli 2020.
Zweck der Bekanntmachung ist es, innovative Forschungs- und Entwicklungsvorhaben der Mensch-Technik-Interaktion zu fördern.
Antragsberechtigt sind Konsortien aus Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie zivilgesellschaftliche Akteure. Die Antragstellung von Start-ups, KMU und mittelständischen Unternehmen wird ausdrücklich begrüßt.
Zuwendung
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. In der Regel können diese bis zu 50 % anteilfinanziert werden.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 % gefördert werden können.
Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.
Es ist eine Förderung mit einer Laufzeit von drei Jahren vorgesehen, in der zwei Modulstufen realisiert werden sollen.
Richtlinien unter:
https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-2912.html
Beratung
Prof. Dr. Carolin Wienrich vom XR Hub Würzburg, Arbeitsgruppe Mensch-Technik-Systeme an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg berät potenzielle Antragsteller und Informationssuchende. Email: carolin.wienrich (at)uni-wuerzburg.de
Die umfangreichen DFG Förderprogramme sind hier zu finden: https://www.dfg.de/foerderung/index.html
Beratung
Prof. Dr. Carolin Wienrich vom XR Hub Würzburg, Arbeitsgruppe Mensch-Technik-Systeme an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg berät potenzielle Antragsteller und Informationssuchende. Email: carolin.wienrich (at)uni-wuerzburg.de
Das BMWi fördert marktnahe nichttechnische Innovationen. KMU und kooperierende, nichtwirtschaftlich tätige deutsche Forschungseinrichtungen, wie (Kunst-) Hochschulen können Zuschüsse für nichttechnische Innovationen für folgende Vorhaben beim Projektträger VDI/VDE IT beantragen:
Die Förderhöhe für Projektkosten und -ausgaben richtet sich nach festgelegten Fördersätzen, die je nach Projektform und Art der Antragsteller variieren.
Ein erster Förderaufruf ist Ende 2019 gestartet; er adressiert digitale und datengetriebene Geschäftsmodelle und Pionierlösungen.
Für das zweite Quartal 2020 ist ein zweiter Aufruf geplant, der besonders auf kultur- und kreativwirtschaftliche Innovationen zielt.
Ein dritter Aufruf soll voraussichtlich Innovationen mit einem besonders hohen „Social Impact“ adressieren. Das IGP ist als Pilotförderung angelegt.
Es stehen rund 25 Millionen Euro über vier Jahre zur Verfügung.
Details: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Innovation/IGP/igp-einstieg.html
Ansprechpartner: Hotline: 030 310078-360,
E-Mail: igp@vdivde-it.de
Dr. Claudia Ritter, Dr. Julian Stubbe, Marc Lefèvre
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Innovation/IGP/igp-kontakt.html
Nach speziellen Förderaufrufen auf dieser Webpage https://www.digitale-technologien.de/DT/Navigation/DE/Home/home.html können staatliche und nicht staatliche Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie sonstige Einrichtungen mit FuE-Interesse sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz, einer Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland sowie öffentliche Einrichtungen und Verbände Zuschüsse beantragen für vorwettbewerbliche FuE-Projekte mit Leuchtturmcharakter im Verbund von Wissenschaft und Wirtschaft (Verbundforschung), die wesentlich dazu beitragen, die deutsche Wettbewerbsfähigkeit weiter zu steigern sowie Effizienz- und Wertschöpfungspotenziale digitaler Technologien am Standort Deutschland und im Europäischen Binnenmarkt zu nutzen, Förderanträge stellen. Die Förderquote beträgt je nach Marktnähe von 25 bis 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten.
Das Themen Spektrum erfasst folgende Technologien, Anwendungen und Ökosysteme:
https://www.digitale-technologien.de/DT/Navigation/DE/Service/Newsletter/newsletter.html
Unternehmen, die digitale Spiele oder interaktive Inhalte entwickeln und einen Sitz, eine Betriebsstätte oder eine Niederlassung in Deutschland haben können bis zu 200.000 Euro als Zuschuss bei einer Förderquote von maximal 50 % (höher für Start Ups und KMU) zur Entwicklung eines Prototypen oder für die Produktion erhalten. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite zur De-minimis-Beihilfe.
Die Einreichungsfrist endete am 30.08.2019. Eine Einreichung im Rahmen der De-minimis-Beihilfe ist derzeit nicht möglich.
Geplant ist auch eine großvolumige Produktionsförderung auf Basis eines Kulturtests, für die eine Förderrichtlinie voraussichtlich nach dem Inkrafttreten Bundeshaushalts 2020 veröffentlicht wird.
Details und Ansprechpartner:
https://www.bmvi.de/DE/Themen/Digitales/Computerspielefoerderung/computerspielefoerderung.html
Das BMVI-Referat DG 21 (Open Data, Modernitätsfonds) steht Ihnen für organisatorische, fachliche und betriebswirtschaftliche Fragen gerne zur Verfügung.
E-Mail: games@bmvi.bund.de
Weitere Fördermittel sind in der Förderdatenbank des Bundes zu finden:
https://www.foerderdatenbank.de/FDB/DE/Home/home.html
EU Programme
Auf EU-Ebene gibt es ebenso unterschiedliche Förderansätze.
Die Förderung durch XR4all erfolgte in drei Calls, die alle abgeschlossen sind. Das Projekt ist beendet. Die Community ist übergegangen in XR4Europe und freut sich auf und über neue Mitglieder.
Das neue europäische Förderprogramm Creative Europe MEDIA 2021-27 ist offiziell gestartet. Die Kommission hat das Creative Europe Arbeitsprogramm 2022 mit einem Volumen von 385,6 Millionen Euro verabschiedet. Die Förderaufrufe und das Antragsformular findet Ihr auch auf dem „Funding and Tenders Portal“.
MEDIA bietet insgesamt 15 Förderlinien in den Bereichen Content, Business und Audience.
MEDIA unterstützt als Teilprogramm von Creative Europe die gesamte audiovisuelle Branche, vom Verleih und Vertrieb über die Kinos im Netzwerk Europa Cinemas, von der Vernetzung auf Festivals und Märkten über Produktionsunternehmen mit Film-, TV-,Games- und VR-Projekten, bis hin zu Firmen mit innovativen Business Modellen und technischen Tools.
Neu ist die „360°“-Förderung, einem Förderpaket für Anbieter von Märkten, Netzwerken und Trainings. Außerdem werden u.a. die Europäische Audiovisuelle Informationsstelle und der Lux Audience Award durch das Creative Europe Programm finanziert.
Unter dem Label CROSS SECTOR wird seit 2021 auch der europäische Nachrichtensektor unterstützt, Fördermittel wird es in diesem Jahr auch für Media Literacy-Projekte geben. Unter dem Titel „Creative Innovation Labs“ werden Schnittstellenprojekte gesucht, die Audiovisuelles mit Kulturinitiativen verbinden.
Das Programm Creative Europe umfasst neben MEDIA auch die Kulturförderungen der Europäischen Union. Das Programm KULTUR fördert u.a. die europäischen Kulturhauptstädte, das kulturelle Erbe, europäische Kooperationsprojekte, Literaturübersetzungen und verschiedene Preise.
Das Creative Europe Desk berät Euch gern bei Euren Anträgen.
Das Horizon Europe Work Programme 2021-2022 „7. Digital, Industry and Space“ wurde veröffentlicht. Meldet Euch bei Interesse, wir haben Anfragen europäischer Konsortien und die BayFor hilft bei der Antragstellung.
Wer Anträge in EU Programm stellen möchte, sollte sich vorher bei der BayFOR beraten lassen, was dabei zu beachten ist und wie die Erfolgschancen erhöht werden können.
Ansprechpartner:
Bayerische Forschungsallianz GmbH (BayFOR)
E-Mail: info@bayfor.org
Internet: www.bayfor.org
Standort München Tel.: +49 (0)89 9901888-0
Standort Nürnberg Tel.: +49 (0)911 50715-900
Die BayFOR als Enterprise Europe Network Partner hilft auch, Projektpartner zu finden. Dazu sind Informationen über den Kontext erforderlich:
Ansprechpartner:
Natalia García Mozo
Bereichsleiterin KMU-Beratung
Bayerische Forschungsallianz (BayFOR) GmbH Prinzregentenstraße 52
80538 München
Telefon +49 (0)89 – 9901 888 – 171
E-Mail mozo@bayfor.org
Web www.bayfor.org/een | www.forschung-innovation-bayern.de
Du bist nicht ganz sicher, welches Programm das richtige ist? Dann nimm gerne mit uns Kontakt auf – am besten per Mail an hi@xrhub-munich.de oder telefonisch unter +49 89 68 999-0.